Darf ich für meinen Vater ein Paket abholen von der Postfilliale?

8 Antworten

Stimmt Deine Geschichte und Dein Vater, der hat aus Versehen die Bestellung abgesandt, ohne den wichtigen Geschäftstermin und seine Abwesenheit dabei zu beachten. Es ist daneben auch noch unwissend und vertraut Dir voll und ganz und lässt Dir seine Ausweispapiere da, damit Du Dich als ihn ausgibst bzw. ausgeben kannst und er benötigt seinen Ausweis auch sonst nicht. Er hat nun ein Paket bestellt und wenn er es nicht persönlich an der Haustür im Empfang nehmen kann und es bei einer Filiale abholen kann, dann kann "er" die vorgefertigte Vollmacht auf der Benachrichtigungskarte ausfüllen oder zumindest nach dem ausfüllen oder auch blanko unterschreiben und es kann durch eine andere Person, die sich dann allerdings ausweisen muss, abholen lassen. Eigentlich sollte Dein Vater oder Deine Mutter wissen, dass man so verfährt, weil er wahrscheinlich des Öfteren was bestellt und beim Zuliefern nicht anwesend ist und es eben abgeholt werden muss. Wie lange ist Dein Papa denn geschäftlich unterwegs? Pakete und Einschreiben mit Rückschein werden schon noch ein paar Tage in der Filiale verwahrt. Du könntest selber oder Hinz oder Kunz das vorgefertigte Formular ausfüllen und unterschreiben lassen, Dich als Boten eintragen oder eintragen lassen und dann wirst Du die Sendung erhalten. Juristisch handelt es sich dann allerdings um eine Urkundenfälschung und Du machst Dich strafbar. Sollte Dein Vater Dich allerdings nun wirklich damit beauftragt haben und Dir aus dem Grund den Ausweis überlassen haben und die Sendung bezahlt worden sein, dann wird es auch Niemand anzweifeln und wo kein Kläger, da kein Richter. Er hätte aber auch Paketlieferungen für einen von ihm bestimmten Zeitpunkt umleiten lassen können oder eben einen Nachbarn fragen, der den Zusteller abfängt. Wenn Du dann Zuhause bist, dann kannst auch du den Empfang bestätigen. Du kannst übrigens auch nach erfolgloser Zustellung online veranlassen, dass Dir an die Versandadresse das Paket erneut zugestellt werden soll und samstags wirst du wohl Zuhause sein und dann gibt es auch keinen Umstand, es sei denn, dass der Zusteller bei der Auslieferung kontrollieren soll, dass der Empfänger ein bestimmtes Alter hat. Bist Du z.B. keine 18 Jahre alt und es wurde bei Lidl Schnaps bestellt, dann bekommst Du das Paket nur dann, wenn der Zusteller meint, dass Du volljährig bist, doch hegt er Zweifel oder will auf Nummer sicher gehen, dann bekommst Du das Paket nur nach Sichtung Deines Ausweises, wenn Du eben alt genug bist. Den Ausweis Deines Vaters kannst Du dann stellvertretend auch nicht vorzeigen und selbst dann, wenn Du eine Vollmacht von Deinem Vater präsentieren würdest, so dürfte der Zusteller Dir das Paket nicht aushändigen.

Am besten soll Dein Papa das Paket selber abholen, denn so lange verreist man meistens nicht oder er bestellt es erneut. Er hat es ja bereits bezahlt?

Nein, Du brauchst eine Vollmacht von ihm und Deinen eigenen Ausweis.

Nehm auch deinen Ausweis mit , dann kannst denn ja falls sie fragen denn auch vorlegen um zu beweisen dass du das Kind von ihm bist

Ja, mit seinem Ausweis dürfte das gehen. Besser wäre noch eine Vollmacht, die er dir vor Abreise hätte ausstellen müssen.

 

Nein, du brauchst von ihm eine Vollmacht und deinen Ausweis.
Gruß