Darf ich für beide Seiten sein bei einer textbezogenen Erörterung?

1 Antwort

Klar, du kannst am Ende in dem Fazit, nachdem du für beide Seiten Argumente genannt hast z.b schreiben, dass beide Seiten ihre Berechtigung haben und man weiter forschen sollte und blablabla

Meistens positioniere ich mich aber und schreibe in das Fazit sowas wie:

Trotz der einigen negativen Argumente, bin ich der Auffassung, dass…, da die Argumente dafür deutlich überwiegen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung