Darf ich eın Messer aus der Türkei nach Deutschland mitbringen

8 Antworten

Blahblah,

außer Grandez und MrHelbling erzählt ihr alle Mist - in Deutschland herrscht das Waffengesetz - so wie Grandez den Link gepostet hat, eine etwas benutzerfreundlichere Auflistung wie die Anhänge im Waffengesetz. Natürlich darfst du (zollrechtlich) Messer im Gepäck mitführen, sofern diese nicht Gegenstand des Waffengesetzes sind. Bei Messern gilt - wie MrHelbling schrieb grundsätzlich eine Maximallänge der Klinge von 12 cm, und die Klinge darf nicht mit einer Hand feststellbar sein (z.b. du drückst mit dem Daumen einen Knopf und durch eine Feder springt das Messer hervor und rastet ein, oder allgemein bekannte Butterflymesser) und die Messer dürfen nicht beidseitig geschliffen sein.

Sollte das Messer, dass du einführen möchtest, unter die Bestimmungen des Waffengesetz fallen und komplett verboten sein erfüllst du mit dem Verbringen des Messers nach Deutschland den Tatbestand einer Straftat, nämlich dem Bannbruch (§ 372 Abgabenordnung i.V.m. § 52 ff. WaffG) In dem Fall wird das Messer als Beweisstück und Einziehungsgegenstand beschlagnahmt / sichergestellt und du kriegst Post von deiner zuständigen Staatsanwaltschaft.

Ich würde mich also doch ein wenig einlesen und fragen ob das nun solch ein böses Messer ist oder nicht - wenn es ein normales nicht verbotenes Messer ist und du kontrolliert wirst guckt der Zöllner sich das an, stellt fest es ist nicht verboten und packst es wieder zurück =).


Über Messer ist genug gesagt - ich unterstelle einfach mal, dass das Messer in die verbotene Kategorie fällt, daher Finger weg bzw. in der Türkei lassen.

Das gleiche gilt übrigens auch für den "Taschenlampen-Elektroschocker"!! Unter dem Link von Grandez steht auch: > Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischer Energie Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein entsprechendes amtliches Prüfzeichen tragen. Kein Verbot besteht für Elektroimpulsgeräte, die ausschließlich für die Tierhaltung vorgesehen sind.> Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gerät ein entsprechendes deutsches Prüfsiegel trägt! Und für die Tierhaltung ist das eindeutig nicht vorgesehen.

Also bring solche "Macho-Artikel" auf keinen Fall mit nach Deutschland, egal ob im Koffer oder im Handgepäck. (Auch wenn Dir die Antwort nicht passt... - aber ich vermute, dass Dir Knast noch viel weniger passt...)

Alles was in Deutschland erlaubt ist, darfst du auch als Privatperson einführen. Was du beachten musst ist der Zoll.

Ist das Messer als Waffe eingestuft (Dolch etc), dann musst du volljährig sein.

Verbotene Gegenstände werden beschlagnahmt und dich erwartet dann ein Vefahren wegen uneraubten Besitz, was eine Straftat darstellt.

Ob es ein Einhandmesser oder ein feststehendes Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist, spielt bei einem Transport im Koffer gar keine Rolle, wie hier leider falsch in einigen Antworten zu lesen ist. Denn es gelten bei einem Transport im Koffer nicht die Regelungen des Führens, des griffbereiten beisichtragens.

Du darfst in Deutschland nämlich mehr besitzen, als du auf der Straße mit dir rumtragen darfst. Ein normales Klappmesser darfst du zu Hause haben und und auch mit dir rumtragen. Einen Dolch darfst du zu Hause haben wenn du 18 bist, aber eben nicht auf der Straße griffbereit tragen. Bei einem Transport, also dem bei sich tragen in einem abgeschlossenen Behältnisses wie einem Koffer ist das aber wieder erlaubt. Daher musst du nur die Regelungen für den Besitz beachten, nicht aber für das Führen.

Beim Zoll würde ich es bei der Einreise freiwillig angeben. Ein Kaufbeleg ist hilfreich. Sonst schätzen die den Wert und du musst vielleicht mehr nachbezahlen.

Wegen des Messers würde ich mir keine Gedanken machen, wenn es nicht gerade ein Butterflymesser o.ä. ist, wegen des Elektroschockers schon eher. Der ist nämlich illegal.


FloTheBrain  25.08.2013, 00:41

Das mit dem Elektroschocker hatte ich glatt überlesen! Richtig! Das Teil ist in Deutschland illegal!

  1. Kein Prüfzeichen
  2. Täuscht einen anderen Gegenstand vor = verboten = Besitz ist Straftat
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sofern die klinge kleiner als 12 cm und kein Butterfly ist dürfen die es dir nicht abnehmen esseidenn du hast sie IM Flugzeug IM Handgepäck