Darf ich dieses selbst gemachte puzzle verkaufen oder nicht?

5 Antworten

Verkauf es ruhig.

Es werden ja auch auf Ebay viele Puzzles privat verkauft.

Außerdem dürfte das Puzzle keinen hohen Wert haben, von daher wäre es kein erwähnenswerter Fall.

Da haben deine Eltern wohl Recht. Bei einem selbstgemalten Bild hast du die Rechte, an dem Posterbild aber andere. Du bräuchtest deren Einverständnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Extensive Lebenserfahrung

Ich meine, daß Du es verkaufen darfst.

Wenn Du so etwas jedoch häufiger machst, mußt Du ein Gewerbe anmelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das Poster gehört jetzt erstmal dir, denn du hast es ja mit der Zeitschrift bezahlt. Die Rechte am Bild gehören dir nicht.

Da du aber auch die Zeitschrift ganz normal wieder verkaufen darfst sollte das auch für das Poster gelten.

Jetzt hast du aus dem Poster ein Puzzle gemacht. Hast du es getan um es gewinnbringend wiederzuverkaufen? Wenn ja, dann darfst du es zumindest nicht privat weiter verkaufen. War es einfach nur eine Bastelei und du verlangst einen gerechtfertigten Preis sehe ich kein Problem darin das Poster zu verkaufen...

Als Einzelstück und ohne Kommerz sollte das in Ordnung gehen. Nennt sich dann Kunst und Herr Reus Katja schon sein Geld für das Plakat bekommen.