Darf ich die Wohnung von einem verstorbenen Familien Angehörigen übernehmen?


14.04.2020, 14:55

** ich möchte mich ergänzen das es ein mehrparteien Haus ist (insgesamt 4 Partien) und das in der Wohnung über dem Opa sein Sohn wohnt mit seiner Frau und den Kinder (eins der „Kinder“ ist mein Freund) und das in der kompletten staße fast nur alte Leute wohnen

6 Antworten

Das Mietverhältnis des Opas geht auf dessen Erben über, diese müssen diese innerhalb 3 Monaten kündigen. Sofern die Erben nicht in einer Wohngemeinschaft oder in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Verstorbenen stehen, hat auch der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/mietwohnung.html

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1110/tod-des-mieters-vererbt-wird-auch-der-mietvertrag-111026.htm

Du hast hier also keine Option, aber vielleicht das Kind des Opas, der dann aber alle mit der Erbschaft verbundenen Rechten und Pflichten übernimmt.


oliberlin  13.04.2020, 22:10

Nur so interessehalber: Könnte der Opa die Wohnung nicht testamentarisch vererben? Dann wäre der Freund ja Erbe und könnte die Wohnung übernehmen. Nur so ein Gedanke.

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kabbes69  13.04.2020, 22:13
@oliberlin

Opa kann nichts vererben, was ihm nicht gehört. Der Plan geht also nicht auf.

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Ja, wenn Dein Freund die Wohnung erbt. Das ginge sogar zu den selben Konditionen, wie die von dem Opa Deines Freundes – allerdings gibt es einen Haken: Sowohl Erben als auch Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht, Vermieter allerdings nur, wenn der Erbe nicht Mitmieter war (was bei Deinem Freund vermutlich der Fall sein dürfte). Der Vermieter könnte dem Vorhaben also durchaus einen Strich durch die Rechnung machen, er hätte einen Monat Zeit, nachdem er vom Tod seines ursprünglichen Mieters erfahren hat.

Guggstu hier: Im Todesfall: Vererbt wird auch der Mietvertrag

Woher ich das weiß:Recherche

Grundsätzlich kann auch ein Mietvertrag vererbt werden. Der Erbe tritt die Rechtsnachfolge des verstorbenen Mieters an. Der alte Mietvertrag gilt weiter.

Ausnahme: Mietvertrag auf Lebenszeit eines alleinstehenden Mieters (BayObLG RE WuM 93, 523).

Wenn es keine Eigentumswohnung ist wird sie neu vermietet.

Nein ihr könnt die nicht einfach so übernehmen , der Vermieter sucht sich den neuen Mieter dann selber aus .