Darf ich das?


27.05.2024, 08:33

Oder ist bis 04 noch erlaubt

4 Antworten

Von Experte Kenshin663 bestätigt
Liegt der Joulewert zwischen 0,5 und 7,5 sind die Waffen zwar frei erhältlich, jedoch erst ab 18. Darüber hinaus darf eine solche Softair ohne einen Waffenschein nicht öffdentlich geführt werden. Das heißt, die Waffe sowie deren Zubehör dürfen beim Transport weder schuss- noch zugriffsbereit sein.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/softair/

Also, sofern dein Handschuhfach nicht abschließbar ist: Nein


Kenshin663  27.05.2024, 10:39

Mist....daneben.

Aber egal. Deine "Quelle" ist so seriös wie die Bildzeitung.

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es12ch  27.05.2024, 10:52
@Kenshin663

Ist richtig, hätte eine bessere Quelle raussuchen können, aber ändert ja nichts an Korrektheit der Aussage.

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Ales unter 0'5 dan schon?

Egal ob über oder unter 0,5 Joule - die Waffe darf nicht geführt werden, sondern nur in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert werden.

Der Unterschied liegt hier nur im jeweiligen Paragraphen des Waffengesetzes. Ein Modell über 0,5 Joule ist eine Waffe und darf deshalb nur mit Waffenschein geführt werden (den bekommt man aber nicht und schon gar nicht für eine Airsoftwaffe).

Ein Modell unter 0,5 Joule ist eine Anscheinswaffe und darf deshalb aufgrund Waff.G. Paragraph 42a (Führverbot von Anscheinswaffen ausserhalb von umfriedeten Besitztum) nicht geführt werden.

Erlaubt ist in beiden Fällen nur der Transport in einem abgeschlossenen Behältnis. Dazu muss das Handschuhfach, wie schon gesagt wurde, tatsächlich abschließbar sein (und auch abgeschlossen sein). Für den Transport vom Auto zu deinem umfriedeten Besitztum brauchst du dann aber auch noch ein abgeschlossenes Behältnis (ausser du parkst direkt in deinem umfriedeten Besitztum).

Lg

Woher ich das weiß:Hobby – Begeisterter Airsoftspieler seit 2014

Kenshin663  27.05.2024, 10:40

Hab' mich vertan....wollte eigentlich deine Antwort bestätigen...sry.

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Nein.

Es sei denn, das Handschuhfach ist abschliessbar und die ganze Zeit abgeschlossen.

Ist es das nicht, dann führst Du sie in dem Moment in der Öffentlichkeit und das ist nicht erlaubt.

  • Ab 0,5 Joule ist es verboten, weil Du dann eine Waffe führst (auch wenn es eine erlaubnisfreie Waffe ist) ohne einen zugehörigen Waffenschein zu haben (den es für Airsoft gar nicht gibt).
  • Und unter 0,5 Joule ist es verboten, wenn die Airsoft wie eine echte Pistole aussieht, da Du dann eine Anscheinswaffe führst, was ebenso verboten ist.

yatrox04d 
Beitragsersteller
 27.05.2024, 08:31

Ales unter 0'5 dan schon?

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Waldmensch70  27.05.2024, 08:37
@yatrox04d
Ales unter 0'5 dan schon?

Unter 0,5 Joule sind es keine Waffen sondern Spielzeug.

Da bekommst Du dann aber trotzdem Ärger wenn sie wie eine echte Pistole aussieht, wegen führen einer Anscheinswaffe. Siehe §42a Waffengesetz.

Sie darf also nicht aussehen wie eine echte Waffe. Es muss erkennbar ein Spielzeug sein.

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Die Airsoft-Waffe muss beim Transport in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.

Das Handschuhfach gilt nur dann als verschlossenes Behältnis, wenn es tatsächlich abgeschlossen werden kann.


Waldmensch70  27.05.2024, 08:30
Das Handschuhfach gilt nur dann als verschlossenes Behältnis, wenn es tatsächlich abgeschlossen werden kann.*

* und es auch die ganze Zeit ist!

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Totenprinz  27.05.2024, 08:35
@Waldmensch70

Zudem hoffe ich dass das Produkt demjenigen abgenommen wird. Ich sehe wenig sinnvolle Tätigkeiten es in einem Auto aufzubewahren…

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Waldmensch70  27.05.2024, 08:39
@Totenprinz
Zudem hoffe ich dass das Produkt demjenigen abgenommen wird. Ich sehe wenig sinnvolle Tätigkeiten es in einem Auto aufzubewahren…

Das ist ja wieder eine andere Sache.

Ich habe mich hier auf die rechtliche Seite beschränkt. Eine persönliche Meinung dazu habe ich natürlich auch und die dürfte sich nicht allzu sehr von Deiner unterscheiden… 😉

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