Darf ich an meinem 18. Geburtstag alleine fahren?
Auch wenn ich nicht den Führerschein habe und nur das rosa Lappen? Meine Geburtsdaten stehen ja drauf.
9 Antworten
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Ja, Du darfst ab Deinem 18. Geburtstag mit der BF17 Bescheinigung alleine fahren und zwar für eine Übergangsfrist von 3 Monaten (vgl. §48a Abs. 2 u. 3 Fahrerlaubnisverordnung).
Innerhalb dieser Frist musst Du Dir den richtigen Führerschein abholen.
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Meines Wissens gibt's da eine "ÜBergangsregelung": du darfst an deinem Geburtstag bereits mit diesem Dokument alleine fahren, allerdings musst du innerhalb von einer bestimmten Frist den "echten" Führerschein abholen.
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Ich würde es nicht riskieren, solange ich den Führerschein nicht wirklich in meiner Tasche habe, egal ob da dann das Geburtsdatum drauf steht oder nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Andrea2009/1457795155639_nmmslarge__1370_0_2848_2848_c746d5595f569f4cc1b4832733bff3b9.jpg?v=1457795156000)
Wenn du den an deinem Geburtstag noch nicht hast, darfst du auch nicht fahren! WAS sollte man dir denn sonst bei einem Verstoss abnehmen?... ;)
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Der Führerschein wird seltenst sofort abgenommen... und abnehmen kann man auch diesen "begleitetes Fahren - Schein".
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Innerhalb eines Monats musst du dir den "echten" Führerschein abholen. Und ja, das stimmt.
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Gilt dies auch für den A1 Führerschein?