Darf ich als Opfer die Prozessakte einsehen?

3 Antworten

Hallo,

ersteinmal Danke für deine Antwort.

Ich trete bei der Verhandlung als Zeugin und Nebenklägerin auf.

Vor der Verhandlung muss ich eine Zeugenaussage tätigen. Wäre es da möglich eventuelle Dinge hinzuzufügen?

LG


Jean79 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 10:23

Entschuldige Agamemnon, es sollte heißen Danke für eure Antworten.

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Agamemnon712  02.08.2024, 09:26
ersteinmal Danke für deine Antwort.

Wessen?

Du mußt sogar hinzufügen, wenn Du bislang Angaben vergaßest.

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Vielleicht will die Anwältin, daß Du unbefangen vor Gericht aussagst und nicht Deine Aussage bei der Polizei auswendig wiederholst.

Wenn Du Dich nicht gut von ihr vertreten fühlst, gehe zu einem anderen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

nach § 406e StPO hat nur Deine Anwältin Akteneinsicht, Du nicht.

Was Du vor der Polizei ausgesagt hast, ist für das Ermittlungsverfahren wichtig, aber die Urteilsfindung erfolgt "auf Grund mündlicher Verhandlung" und zwar nur aufgrund mündlicher Verhandlung. Es gilt das Unmittelbarkeitsprinzip.

Richter dürfen ihre Entscheidung nur auf das stützen, was sie unmittelbar in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen haben.

Wenn Du glaubst, bei der polizeilichen Vernehmung etwas vergessen zu haben, dann sag es in der anberaumten Verhandlung.