Darf er mich anzeigen (kaufvertrag)?


07.09.2024, 11:25

Danke an jeden der sich die zeit nimmt und mir hilft :)

1 Antwort

Jeder darf jeden anzeigen.

Immer nur fraglich, was daraus wird :)

Laut ihm habe ich nicht das Recht den Kaufvertrag ab zu brechen…

Abgesehen davon, daß der Kaufvertrag aufgrund Deines Alters nicht zwingend gültig ist, hat er damit Recht.

Du hättest das Geld vermutlich vom genannten Zahlungsdienstleister bekommen, nachdem der Käufer die Ware erhalten hätte.

Einfach so an jemand anderen verkaufen, darf man in der Tat nicht.

Die Polizei hat damit aber nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

Finn8556 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 11:34

Ja leider darf ich ja mit 16 auch kein Konto besitzen womit ich mich strafbar mache. Denkst du da wird irgendwas passieren?

DasOrakel  07.09.2024, 11:38
@Finn8556

Ich weiß nicht, wo Du diesen Quatsch mit dem Konto her hast.

Viele Banken bieten ab ca. 12 Jahren Kinder- und Jugendkonten an.

PayPal darf man jedoch meiner Kenntnis nach erst ab Volljährigkeit nutzen.

Der Käufer kann Dich auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen; vorbehaltlich dessen Gültigkeit.

Du solltest Dich an Deine Erziehungsberechtgten wenden.

PolluxPM  07.09.2024, 13:26
@Finn8556

Nein, da wird nichts bei herum kommen! Die Frage der Strafbarkeit ist nicht berührt, weil der Käufer sein Geld bekommen hat.

Die Frage ob Du den Kauf hast abbrechen dürfen ist Zivilrecht, da kann man keine Anzeige erstatten, da müsste man Klage einreichen.... die wohl wenig erfolgversprechend ist.

Beim nächsten mal schreibe in die Verkaufsanzeige, das Du Dir den Zwischenverkauf jederzeit vorbehälst und dann das Geld erstattest!

Um derart Ärger aus dem weg zu gehen, kann man dem enttäuschten Käufer auch mitteilen, daß die Ware einen Schaden genommen hat, der Hund hat dran geknabbert, die Sache ist sonst kaputt oder verloren gegangen! Meist kommen die Leute damit besser klar, als mit der Nachricht "abgebrochen, anderweitig verkauft"

DasOrakel  08.09.2024, 06:23
@Finn8556

Diesen Kommentar solltest Du ignorieren, da er irreführend ist.

Die Frage der Strafbarkeit ist nicht berührt, weil der Käufer sein Geld bekommen hat.

Das ist nicht ganz richtig.

da müsste man Klage einreichen.... die wohl wenig erfolgversprechend ist.

Wäre abzuwarten.

Beim nächsten mal schreibe in die Verkaufsanzeige, das Du Dir den Zwischenverkauf jederzeit vorbehälst und dann das Geld erstattest!

Nicht bei privaten Verkäufen.

Um derart Ärger aus dem weg zu gehen, kann man dem enttäuschten Käufer auch mitteilen, daß die Ware einen Schaden genommen hat, der Hund hat dran geknabbert, die Sache ist sonst kaputt oder verloren gegangen!

Lügen/Betrügen ist nie eine gute Idee. Ärger kann es zudem dennoch geben.

DasOrakel  08.09.2024, 06:23
@PolluxPM
Die Frage der Strafbarkeit ist nicht berührt, weil der Käufer sein Geld bekommen hat.

Das ist nicht ganz richtig.

da müsste man Klage einreichen.... die wohl wenig erfolgversprechend ist.

Wäre abzuwarten.

Beim nächsten mal schreibe in die Verkaufsanzeige, das Du Dir den Zwischenverkauf jederzeit vorbehälst und dann das Geld erstattest!

Nicht bei privaten Verkäufen.

Um derart Ärger aus dem weg zu gehen, kann man dem enttäuschten Käufer auch mitteilen, daß die Ware einen Schaden genommen hat, der Hund hat dran geknabbert, die Sache ist sonst kaputt oder verloren gegangen!

Lügen/Betrügen ist nie eine gute Idee. Ärger kann es zudem dennoch geben.