Darf er ein Foto machen?

8 Antworten

§ 22 KunstUrhG:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Du kannst also theoretisch zur Polizei gehen, weil das Foto nicht mit deiner Einwilligung gepostet wurde.

Natürlich muß auch ein Tätowierer sich rechtlich absichern.

Für ihn ist das Foto eine Dokumentation seiner Arbeit. Wenn Du 14 Tage später bei ihm auf der Matte stehst, weil irgendwas plötzlich nicht in Ordnung ist, muss er nachweisen , was er getan hat. (Könnte ja sein das der Kunde noch ein paar eigenhändige "Verbesserungen" hinzufügt... hat es alles schon gegeben)

Es ist sein gutes Recht sich gegen mögliche ungerechtfertigte Ansprüche abzusichern. Juristisch ist eine Tätowierung eine Körperverletzung (auf Wunsch und mit Zustimmung des "Geschädigten"), das sollte man nich außer Acht lassen.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, das der Tätowierer "genervt" war. Immerhin könnte er durch die Verweigerung seines Rechts auf Dokumentation einen zukünftigen Betrug bezüglich Haftungsansprüchen vermuten.


Uneternal  15.05.2022, 17:11

Sich absichern ist aber was anderes als das Foto öffentlich auf der Page zu posten.

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tinalisatina  15.05.2022, 16:54

Und das alles hat mit der Veröffentlichung was zu tun?

Absolut nichts.

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Erzesel  15.05.2022, 16:49

PS: solange Du nicht komplett mit dem Tattoo auf dem öffentlichen Foto erkennenbar bist, ist es einfach das Foto eines Tattoos und nicht ein Foto von Dir.

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Natürlich hat ein Künstler daran ein berechtigtes Interesse zumindest ein Bild von seinen Werk zu behalten wenn er das Werk nicht selbst behalten kann. Zur Erinnerung für sich selbst aber auch für sein Portfolio.

Nun hast du aber auch ein Persönlichkeitsrecht und kannst darauf gestützt die Verwendung von Bildern von dir untersagen (Kunsturhebergesetz §22).

Du solltest dem Studio noch ein bis zwei Tage Zeit geben um auf deine Beschwerde zu reagieren. Wird das Bild nicht entfernt ist es durchaus angebracht einen Anwalt damit zu beauftragen das Studio dazu zu bringen das Bild zu entfernen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich fotografiere seit über 30 Jahren.

Nein, darf er nicht ohne dein Einverständnis. Er verstößt damit gegen dein Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild. Evtl kommt noch ein Verstoß gegen die DSGVO in Betracht.

Du kannst ihn auffordern, die Zurschaustellung zu beenden und sämtliche Bilder von dir, die er ohne dein Einverständnis erstellt hat, zu vernichten. Für die bereits erfolgte Zurschaustellung kommt eine Entschädigung in Betracht.


Erzesel  15.05.2022, 16:52

Quatsch... Die DSVGO regelt lediglich die die vertrauliche Behandlung erhobener Daten. Solange erhobene personalisierte Daten nicht weitergegeben werden , besteht auch kein Verstoß...

Ist die Person auf dem Foto nicht erkennbar (eindeutige Körpermerkmale) besteht kein Verstoß...

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Uneternal  15.05.2022, 17:13
@Erzesel

Natürlich ist die Person auf dem Foto erkennbar, denn anhand des Tattoos, was es wahrscheinlich nur 1x in der Form gibt, kann man das durchaus nachvollziehen.

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Havenari  15.05.2022, 17:28
@Uneternal

Und wenn das Tattoo nicht einzigartig ist, dann gibt es sehr wahrscheinlich auch kein Werk, das zu schützen der Künstler beanspruchen kann 🙂

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Also ganz kurz gefasst, wenn du da was machen willst, musste dir nen Anwalt holen. Oder mit einem Anwalt drohen, das hilft meist auch schon.

Hier ist eindeutig dein Persönlichkeitsrecht und möglicherweise auch DSGVO betroffen, du hast für eine "Ware" bezahlt und vorher wahrscheinlich auch nichts unterschrieben, was den Tätowierer bevollmächtigt, Fotos zu machen und zu veröffentlichen (eventuelle Verträge nochmal checken!). Wie das genau abgewägt wird, ist von einem Gericht zu beurteilen.

Aber warte mal einfach ein paar Tage, wenn nix passiert, schreib sie nochmal an mit Betreff "Mahnung" und schreibe in den Text "aufgrund der DSGVO und meines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das sich aus § 22 KunstUrhG ergibt, erinnere ich daran, gegen die Veröffentlichung meines Fotos widersprochen zu haben." ... "Sollte das angesprochene Bild nicht innerhalb von 1 Woche von der Page entfernt werden, werde ich rechtliche Schritte einleiten".

Das sollte ihnen genügend Angst machen um das Bild runterzunehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003