Tattoo vom Tattoowierer versaut. Was tun?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

So nun Mische ich auch mal mit. ;-) Also du kannst den Tättowierer auf jeden Fall anzeigen, er hat es nicht so gemacht wie du wolltest oder bezahlst du/ ihr den maler der euer wohnzimmer in der falsche Farbe gestrichen hat? Kurz um es ist eine Dienstleistung die nicht richtig ausgeführt wurde. Ich würde mir aber gleich ein Atest vom Arzt holen, das deine Hautbeschaffenheit damit nichts zu tuen hat, denn dieses würde der Tättowierer in einem möglichen verfahren als aussage nutzen. Außerdem würde ich mir einen SEHR guten Tättowierer suchen der deine Aussage bestätigt, sprich aussagt das die Arbeit schlampig und gewissenlos war.

Du hast das FREIWILLIG gemacht. Der Tattoowierer hat dich sicher über einige Risiken aufgeklärt. Also kannst du nichts machen außer damit zu leben, oder es durch eine TEURE und SCHMERZHAFTE Lasertherapie entfernen zu lassen!


Julia080688 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 11:25

Ja Freiwillig hin oder her! Er hat eine Klare Vorlage von mir bekommen an die er sich hätte halten müssen! Er hat selber noch zu mir gesagt als ich Ihm mein "erstes" Tattoo gezeigt habe: "Hast du den Tattoowierer nicht angezeit?" Und darauf hin habe ich zu Ihm auch gemeint, dass ich dachte das ich es freiwilig gemacht habe könnte ich sowas nicht. Darau dann er: "Das hat damit nicht zu tun er als Tattoowierer muss seine Arbeit ordentlich machen. Da hättest du Schmerzensgeld für verlagen können." Das waren genau seine Worte!!

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WeHelpYou  20.02.2014, 11:46
@Julia080688

Leider ist das nicht ganz korrekt. Das denken die meisten zwar, aber wirklich was bekommen würdest du nicht, da du es ja wiegesagt freiwillig gemacht hast!

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auch wenn die hilfreichste Antwort die ist, die der Fragesteller gerne hätte - mit der Realität hat diese Antwort nix zu tun!

VIER Jahre nach dem Anfertigen der Tätowierung - da ist nix mehr mit Gewährleistung - da hättest du früher mit anfangen müssen!!!! Reklamationen sind IMMER unverzüglich - spätestens aber nach der Abheilung nach einigen Wochen - anzumelden!!! Wie bei jedem anderen Handwerk auch....

Und der, der fremde Arbeiten nachbessert kann eh kaum haftbar gemacht werden - weil bei Cover-Ups regelmäßig erhebliche Teile von Gewährleistung ausgeschlossen sind weil unbekanntes Werk mit unbekannten Materialien drunterliegt. Wie bei jedem anderen Handwerk auch....

Aber so oder so - nach zwei Jahren sind eh alle Ansprüche verjährt!!!

Kann ich damit zu einem anderen Tattoowierer gehen, der mir mein Tattoo auf Kosten des letzten Tattoowierers rettet?

Selbstverständlich nicht!!! Warum auch?? Du hast doch gar keinen Anspruch auf irgendwas!!!

Du kannst es dir weglasern lassen - aber natürlich auf deine Kosten. Und kaum ein guter Tätowierer wird an ein schon gecovertes Etwas drangehen - das Risiko ist zu groß das es wieder nichts wird....


Julia080688 
Beitragsersteller
 10.09.2014, 10:25

Ja das ist ja alles gut und schön was du da geantwortet hast! Ich habe mich in der Zwischenzeit schlau gemacht auch bei anderen Tattoowierern. Und ich hatte sehr wohl einen anspruch auf ein Cover-Up von einem anderen Tattoowierer. Und daher der letzte Tattoowierer zu tief gestochen hatte, hätte ich sogar anspruch auf Schmerzensgeld!! Bei einem Tattoo willigt man zur Körperverletzung ein, ganz klar aber wenn man mit einem Motiv zu dem Tattoowierer geht darf er maximal 3% davon abweichen!! Und wenn er zu tief sticht und dadurch das Tattoo vernarbt ist, hat man sogar anspruch auf Schmerzensgeld. Und soetwas verjährt nicht!!! Aktuelle Urteile bezüglich misslungene Tattoos und vernarbte Tattoos belegen dies!!!!!!!

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needlewitch  10.09.2014, 11:35
@Julia080688

Natürlich verjährt die Haftung für eine angefertigte Arbeit - und von Anfang an vorhandene Fehler sind unverzüglich zu reklamieren - was du ja unterlassen hast. Der erste Tätowierer ist eh raus aus der Haftung sobald du es woanders übertätowieren lässt ohne es vorher begutachten zu lassen und ihm ne Chance zur Nachbesserung zu geben.

Und das Covern ist ja auch schon wieder zwei Jahre her - und spätestens nach zwei Jahren läuft so eine Reklamationspflicht nunmal endgültig ab - du unterliegst da einem großem Irrtum!!!

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Julia080688 
Beitragsersteller
 10.09.2014, 10:25

Ja das ist ja alles gut und schön was du da geantwortet hast! Ich habe mich in der Zwischenzeit schlau gemacht auch bei anderen Tattoowierern. Und ich hatte sehr wohl einen anspruch auf ein Cover-Up von einem anderen Tattoowierer. Und daher der letzte Tattoowierer zu tief gestochen hatte, hätte ich sogar anspruch auf Schmerzensgeld!! Bei einem Tattoo willigt man zur Körperverletzung ein, ganz klar aber wenn man mit einem Motiv zu dem Tattoowierer geht darf er maximal 3% davon abweichen!! Und wenn er zu tief sticht und dadurch das Tattoo vernarbt ist, hat man sogar anspruch auf Schmerzensgeld. Und soetwas verjährt nicht!!! Aktuelle Urteile bezüglich misslungene Tattoos und vernarbte Tattoos belegen dies!!!!!!!

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Schmerzensgeld

Da er dich auf deinen Wunsch hin "bearbeitet" hat, gibt es kein Schmerzensgeld!

Du kannst aber eine "Nachbesserung" verlangen...


Julia080688 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 11:19

Ja aber er hat das Tattoo ja schon einmal versaut. Dann gehe ich doch nicht nochmal zu Ihm das er es Nachbessert. Hinerher versaut er es nochmal!

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SiViHa72  20.02.2014, 11:24
@Julia080688

Ist aber rein rechtlich so, dass man Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss. Blöd, aber da gabs ja letzthin mehrfach Urteile wegen,w enn ich nicht irre.

Ich würd erstmal ganz unverbidnlich Idee anfragen auf der Seite, die ein Vorredner nannte. Nicht dass ein Dritter das nochmal verschlimmbessert.

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