Darf er den Gamboy behalten?


04.06.2024, 13:25

Es geht um die rechtliche seite!!!

Waldmensch70  04.06.2024, 13:30

Was ist denn passiert?

Schildere den Vorfall hier, direkt in der Frage.

Arksor 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 13:32

naja es geht um einen garagenverkauf die mutter verkauft eine alte keksdose was sie nicht weiß da ist der gameboy samt spiele vom sohn drin

darf der käufer die behalten? rechtlich?

1 Antwort

Nein darf er nicht hierbei handelt es sich um eine irrtümliche falsch Lieferung mit auch vermutlich erheblich höheren Wert als der eigentliche kaufpreis

Zudem gehe ich mal davon aus dass die Mutter des erwachsenen Sohnes nicht der Eigentümer dieses gameboys oder dieser Spiele ist

Rein aus rechtliche Sicht kann ich natürlich nichts verkaufen was mir nicht gehört

Wie in einem solchen Fall jetzt was zu beweisen ist steht auf einem anderen Blatt Papier


Arksor 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 15:28

ja denke mal das vorallem bei flohmärkten etc bis das auffällt ist der käufer über alle berge...

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DomeLPs  04.06.2024, 16:17
@Arksor

Das in der Tat allerdings Vorsicht je nachdem um was es sich handelt es gibt Geräte welche sich online verbinden die sind online zuzuordnen und dort kann es passieren dass plötzlich die Polizei vor der Tür steht unter anderem zum Beispiel bei iPhones passiert das häufiger

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Arksor 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 16:51
@DomeLPs

ja aber gewiss kein gameboy💀

geht halt darum ob man in dieser situation der rechtliche besitzer wäre oder ob man ihn (sofern möglich) wieder abgeben muss

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DomeLPs  04.06.2024, 17:59
@Arksor

Falsch da der Gameboy nicht verkauft wurde und es sich um eine versehentliche Falschlieferung handelt

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