Darf er den Gamboy behalten?
Angenommen es spielt in deutschland wäre der kauf rechtens? bzw darf er den gameboy behalten? er hat ja eigentlich die dose gekauft
Es geht um die rechtliche seite!!!
Was ist denn passiert?
Schildere den Vorfall hier, direkt in der Frage.
naja es geht um einen garagenverkauf die mutter verkauft eine alte keksdose was sie nicht weiß da ist der gameboy samt spiele vom sohn drin
darf der käufer die behalten? rechtlich?
1 Antwort
Nein darf er nicht hierbei handelt es sich um eine irrtümliche falsch Lieferung mit auch vermutlich erheblich höheren Wert als der eigentliche kaufpreis
Zudem gehe ich mal davon aus dass die Mutter des erwachsenen Sohnes nicht der Eigentümer dieses gameboys oder dieser Spiele ist
Rein aus rechtliche Sicht kann ich natürlich nichts verkaufen was mir nicht gehört
Wie in einem solchen Fall jetzt was zu beweisen ist steht auf einem anderen Blatt Papier
Das in der Tat allerdings Vorsicht je nachdem um was es sich handelt es gibt Geräte welche sich online verbinden die sind online zuzuordnen und dort kann es passieren dass plötzlich die Polizei vor der Tür steht unter anderem zum Beispiel bei iPhones passiert das häufiger
ja denke mal das vorallem bei flohmärkten etc bis das auffällt ist der käufer über alle berge...