darf eine Privatperson ( gute Bekannte ) meine Gesundheitsdaten -nach DSGVO - weitergeben?

3 Antworten

Das DSGVO gilt nur dann für Privatpersonen, wenn diese in irgend einer Form Verantwortung für z. B. einen Verein o. ä. Institution hat.

Speichert die Privatperson selbst für sich alle möglichen persönlichen Informationen von irgend welchen Menschen und gibt sie dann in irgend einer elektronischen Form weiter, dann gilt das DSGVO nicht.

Zum Beispiel: Facebook, Instagram, WhatsApp usw. Auf diesen Plattformen würde sich ansonsten jeder Teilnehmer strafbar machen, der auch nur einmal z. B. einer Freundin von einer anderen Freundin mitteilt, dass diese krank ist, wann diese Geburtstag hat usw. usw.

Also nochmal: DSGVO gilt für Firmen, Behörden, Institutionen, Vereine, aber nicht für Privatpersonen, die nicht die Daten aufgrund der Verantwortung oder Mitarbeit in einer solchen Organisation speichern und verarbeiten.

Dennoch sollte doch jeder sehr vorsichtig sein mit der Weitergabe von Informationen im Netz über andere Personen.

Ja.

Die DSGVO gilt nicht für sie - solange sie in rein privatem Interesse handelt.

Dann darf sie alle, aber wirklich alle Daten, Gesundheitsdaten, Kontostand, IBAN, Sexualpartner mit genauen Daten und "Anwendungszeiträumen", Dein Jahreseinkommen, Deine Schulden, Deine Gerichtsstreitigkeiten, Telefonnummer, Zugansdaten für Onlineportale und selbst eine Safekombination incl. den Angaben, wann Du garantiert nicht zu Hause sein wirst und man den Safe "besuchen" könnte für jeden sichtbar ins Internet stellen, ohne dass man sie dafür belangen kann.

Nur ein Foto nicht und ein Gespräch mitschneiden darf sie auch nicht. Ansonsten kannst Du nichts dagegen machen, was jemand mit rein privatem Interesse mit Deinen Daten macht.

Hier heißt es, gib Daten an andere nicht oder nur sehr spährlich heraus, denn wenn Du sie heraus gegeben hast, sind sie nicht mehr geschützt.

Ganz klares und auf den Punkt gebrachtes "Nein".

Außer sie hat eine ausdrückliche Erlaubnis von dir.


EphraimUlk  20.04.2020, 12:36

DSGVO findet keine Anwendung auf Privatpersonen, also ist die Antwort nicht wirklich klar „nein“.

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