Darf eine Person wenn ein Hund belästigt wird die gleiche Zivilcourage leisten die bei einem Menschen notwendig ist?


11.06.2024, 00:39

Hunde gelten gesetzlich als Sachen deswegen meine Frage


11.06.2024, 00:45

Wie ist das?

Wenn gegen ein Hund was gemacht wird, darf dann ein Mensch die genau gleiche Zivilcourage leisten wie wenn der Geschädigte hierbei ein Mensch ist?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja 54%
Nein 46%

7 Antworten

Nein

Tiere gelten für das Gesetz nicht als Sache. Sie werden nur so behandelt. Das ist ein riesiger Unterschied

Und nein, natürlich darf man in gewisser Weise eingreifen, aber nicht wie bei Menschen. In Notwehr kann es gar gerechtfertigt werden, jemand zu töten wenn es nicht anders geht. Das würde bei einem Hund nicht gehen.

⁹⁹

Ja

Das sind immer Einzelfallgeschichten, da gibt es durchaus Rechtskonstellationen bzw. entsprechende Urteile, die dies zulassen.

Hunde gelten gesetzlich als Sachen

Das ist so nicht ganz richtig. Sie werden nur in einigen Punkten im BGB als solche behandelt wie z.B. Schadensersatzrecht, weil es anders nicht machbar ist.

Tiere haben stattdessen ihr eigenes Gesetz zu ihrem Schutz, das Tierschutzgesetz.

Ja

Aber dennoch sollte man auf die Angemessenheit achten

"Nach Ansicht der Kammer des LG Magdeburg muss gegen Tierquälerei die Nothilfe zulässig sein. Tiere seien nämlich als „andere“ anzusehen und damit nothilfefähig"

"Dennoch sollten sich Tierschützer nicht auf diese Rechtsprechung verlassen und zur Abwehr von Angriffen auf die Rechte der Tiere Straftaten begehen und sich auf den Rechtfertigungsgrund der Nothilfe berufen. Zunächst bleibt das Nothilferecht juristisch gesehen nämlich eine Mindermeinung und ein anderes Gericht könnte das Nothilferecht für Tiere durchaus ablehnen."

Quelle: https://www.kanzlei-reiss.de/blog/strafrecht/gute-nachricht-f%C3%BCr-tiersch%C3%BCtzer-nothilfe-f%C3%BCr-tiere-m%C3%B6glich?hs_amp=true

...........

Übrigens gelten Tiere nicht als Sachen

" Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 90a Tiere:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt [...] ."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html#:~:text=B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch%20(BGB),nicht%20etwas%20anderes%20bestimmt%20ist.

Nein

Nein, man darf zum Beispiel keine Nothilfe leisten. Weil es eben kein Mensch ist.


jort93  13.06.2024, 02:38

Doch, es handelt sich um einen sogenannten rechtfertigenden Notstand.

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