Darf eine Mutter ihren volljährigen Sohn, der gerade auf dem Gymnasium angefangen hat, rausschmeißen?

16 Antworten

Ab dem 18. Geburtstag kann er sogar gegenüber den Eltern (oder der Mutter) einen Anspruch auf Barunterhalt geltend machen.

Die Mutter ist dann verpflichtet, ihrem Einkommen entsprechend, einen Teil zu zahlen. Wie hoch konkret der Unterhalt eines Kindes ausfällt, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt - vorausgesetzt, das Kind wohnt noch bei einem Elternteil. "Hat das volljährige Kind einen eigenen Haushalt, dann beträgt sein monatlicher Unterhaltsanspruch 735 Euro"

Hier kannst Du Dich ganz genau informieren:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

Ob sie das wirklich möchte ist fraglich. Vielleicht sollten sich also BEIDE bemühen besser miteinander auszukommen.

Alles Gute


LucaBrun2001  12.03.2019, 17:12

Die Eltern sind nicht verpflichtet bar Unterhalt zu leisten.

0
Spirit1308  12.03.2019, 17:46
@LucaBrun2001

Doch!

Kindesunterhalt ab 18 Jahren schulden die Eltern dem volljährigen Kind grundsätzlich nur dann, wenn es in der Ausbildung oder im Studium ist. Hintergrund ist § 1610 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach die Eltern dem Kind eine angemessene Ausbildung ermöglichen müssen. Dabei ist der Unterhalt für Volljährige regelmäßig in bar zu leisten (Barunterhalt). Der sogenannte Naturalunterhalt durch Kost, Logis, Bekleidung, Taschengeld usw., der von beiden Elternteilen oder im Falle getrennt lebender Eltern von dem Elternteil zu erbringen ist, bei dem das Kind lebt, spielt beim Kindesunterhalt für Volljährige keine Rolle mehr.

wenn Du es ganz genau wissen möchtest:

https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/

Ob wir dieses Gesetz nun begrüßen oder nicht.

 

1

Sie kann ihn rauswerfen, wenn er sonst irgendwo untergebracht werden kann und muss ihm Unterhalt zahlen. Bis eine erste Ausbildung abgeschlossen ist.

Sie darf, muss sich aber um seinen Lebensunterhalt (Esse, Kleidung, Bleibe, etc) weiterhin kümmern


Wonnepoppen  12.03.2019, 16:43

da liegst du gründlich falsch!

0

Ja, darf sie. Allerdings ist sie ihm anschließend unterhaltspflichtig, muss ihm also seinen Lebensunterhalt bezahlen, bis er sein Abitur und danach noch eine Ausbildung seiner Wahl hat. Voraussetzung ist lediglich, dass er seine Ausbildung vernünftig durchzieht, also kein Bummelstudent oder dergleichen wird.