darf ein muslim arzt in eine einrichtung in katholischer traegerschaft arbeiten?
darf ein muslim arzt in eine einrichtung in katholischer traegerschaft arbeiten
13 Antworten
Ich denke nicht, dass Gott etwas dagegen hätte, dass sich Menschen gegenseitig helfen..
Für diesen Kommentar, Mimimat, würde ich Dir einen Daumen geben, wenn ich könnte !!!!
Wenn der katholische Träger keine Einwände hat, dann darf er. Die Praxis kath. Einrichtungen ist hierbei sehr unterschiedlich. Manche Einrichtungen verlangen die Mitgliedschaft in der kath. Kirche, manche nur die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche und manche - etwa der Caritasverband Köln - in Ausnahmen auch gar keine bestimmte Religionszugehörigkeit.
Normalerweise nicht, denn der Träger dürfte hier zumindest die Mitgliedschaft in einer christlichen Glaubensgemeinschaft erwarten, am besten natürlich in der katholischen Kirche.
Da Kirchen rechtlich als Tendenzbetriebe gelten, darf das hier (ausnahmsweise) auch verlangt werden.
Das kommt auf den Träger an, das Religiöse Gemeinschaft brauchen Einrichtungen der Kirche keine Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften einstellen. So sieht zumindest die Gesetzeslage in Deutschland aus.
Allerdings ist es der Einrichtung frei gestellt ob sie von diesem Recht Gebrauch macht, deshalb wird dir nichts anderes übrigbleiben als das du beim Träger selbst nachfragst.
Er darf, wenn es die katholische Trägerschaft erlaubt.
ich glaube ich habe meine frage nicht richtig formulliert was ich meinte erlabt eine katholische traegerschaft dass oder nicht?
erlabt eine katholische traegerschaft dass oder nicht?
Eher nicht.
Siehe dazu auch http://www.buzer.de/gesetz/7323/a144510.htm
Er hat auch nichts dagegen, wenn sie das Gegenteil machen. Jedenfalls hat er noch keinen Krieg beendet.