Darf ein Inkassobüro Gebühren verlangen, obwohl es nicht im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist?

2 Antworten

Die ganze Emailerei ist nicht rechtssicher. Sie hätte sich sofort persönlich und/oder papierschriftlich mit dem Versicherer bzw. mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen sollen und nicht warten, bis Post vom Inkassodienst kommt.

die meinten sie müsste ERST warten, bis sie die erste und zweite Meinung bekommt und sich DANN mit den INKASSOBÜRO in Verbindung setzen

Nette Ausrede :D

Die Freundin sollte sich mit der Verbraucherzentrale oder mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Deine Titelfrage wurde offensichtlich bereits beantwortet :)

Darf ein Inkassobüro Gebühren verlangen, obwohl es nicht im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist?

Verlangen darf man alles, aber bekommen ist etwas anderes.

Da sie Azubi ist, war ihr das nicht möglich alles auf einmal zu zahlen. Sie hat bei der Firma (Miles) angerufen und dies geschildert und die meinten sie müsste ERST warten, bis sie die erste und zweite Meinung bekommt und sich DANN mit den INKASSOBÜRO in Verbindung setzen

Wenn Miles wusste dass sie Zahlungsunfähig ist, dann fallen hier zum einen überhaupt keine Inkassogebühren an, da hier die Schadenminderungspflicht greift.

Und die Aussagen "erst die Mahnungen abzuwarten" ist sogar dreist.
Den damit erhöhen sich die Kosten und somit könnte das ggf. sogar noch vorsätzlicher Betrug sein bzw. in diesem Fall, Gewerblicher Betrug.

Als sie dann die letzte Mahnung bekam, hat sie dann ein Teilbetrag überwiesen. Und 3 Wochen später dann den Restbetrag (war nicht leicht es aufzutreiben) und die Bestätigung der Firma erhalten, dass sie die Hauptforderung beglichen hat.

Damit ist das Thema "Inkasso" ebenfalls erledigt, da die Rechtsgrundlage fehlt.

Die wollten insgesamt 147€ für eine Email..1,0 Geschäftsgebühr..Deren Emails hat sie aber ignoriert, sodass es jetzt bei 190€ sind. Und in der letzten Email, haben sie mit der Schufa gedroht.. [...] Und hier komme ich zur eigentlichen Frage: Sind die Gebühren rechtswidrig?

Rechtswidrig nein, aber durchsetzungsfähig eher nicht.
Maximal 0.3 gemäß des RVG. Aber wie schon oben geschildert, das Inkasso verlangt Luft. Weiterhin kommt hinzu, dass das IB keine Rechtsdienstleistung erbringt, sie auch wissen dass die Chance die geforderten Gebühren einzuklagen, fast aussichtslos ist. Die bauen einfach nur eine Drohkulisse auf.

Einen Schufaeintrag kannst du übrigens nur machen, wenn du Schufa-Mitglied bist. Bin mir gerade nicht sicher ob Pair Finanz dieses ist, aber meines Wissens ja.

JEDOCH geht ein Schufa-Eintrag nur dann, wenn die Forderung unbestritten ist und weiteren Voraussetzungen. --> Widerspricht man also der Forderung, dürfen die keinen Eintrag machen. Machen sie es doch, schickt man der Schufa seinen Widerspruch und die müssen es wieder entfernen.

 Zweite Frage steht im Titel :D

Keine Ahnung wie du darauf kommst:

https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=16689

Ist eingetragen im Register.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.