darf ein fahrlehrer dich zur praktischen prüfung anmelden, obwohl er dir nicht bescheidgesagt hat?
ich hatte vor 2 wochen meine praktische fahrprüfung verhauen und sollte in frühestens 2 wochen den nächsten versuch starten.meine fahrlehrerin war nicht zu erreichen und als ich endlich nach fast 2 wochen jemanden erreicht hat wurde mir gesagt das meine fahrlehrerin gefeurt worden ist und ich jetzt mit einem anderen fahrlehrer weitermachen soll... dieser hatte mich einfach schon zur prüfung angemeldet (diese sollte 2 tage nach dieser nachhricht schon absolviert werden).ich habe seither aber nicht eine einzige fahrstunde mehr gehabt und außerdem kann ich ich den angegebenen termin garnicht wahrnehmen weil ich arbeiten muss.jetzt hat er , also der fahrlehrer, gesagt ich soll gucken das ich von irgenwem eine krankmeldung bekomme damit ich das "nicht erscheinen zur prüfung" nicht bezahlen muss.ich habe aber keinerlei möglichkeit mich in kürzester zeit noch zum arzt zu begeben.ich muss dann also die gebühren von knapp 200,-€ bezahlen und bin ganz schön angepisst von dem fahrlehrer....
meine frage also: darf der fahrlehrer, ohne mich zu fragen ob ich den termin überhaupt wahrnehmen kann, mich einfach zur prüfung anmelden und nachher davon ausgehen das ich mich krankmelde falls ich nicht kann?
BITTE ANTWORTET!!!
liebe grüße alina
4 Antworten
nein! eigentlich nicht. Die Prüfung soll zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler abgesproche nwerden. (So stands damals sogar in meinem Vertrag drin, hast du dir den mal genau angeguckt?...speziell das kleingedruckte, wenn vorhanden) Der Fahrlehrer kann dich nicht zu einer Prüfung zwingen (genausowenig wie du erzwingen könntest eine Prüfung zu machen, wenn dich der Fahrlehrer noch nicht für Prüfungsreif hält..zumindest nicht bei der FAhrschule bzw. dem Fahrlehrer)
Und das der Fahrlehrer von dir verlangt, dass du "iwo her ne Krankschreibung bekommst ist doch erst recht unmöglich"...abgesehen davon steckst du ja in der s*** wenn dein AG herausbekommen sollte (woher auch immer) dass du gar net krank warst.
Außerdem...du zahlst ja schließlich auch die Prüfung...
Nein, eine Anmeldung ohne den Fahrschüler geht in diesem Sinne gar nicht. Wenn man sich die entsprechenden Gesetze dazu ansieht wird das ganze sogar noch viel dramatischer ;)
" Zur Prüfung hat der Fahrschüler den erforderlicehn Nachweis (Ausbildungsbescheinigung), einen Fahrlehrer und ein prüfungstaugliches Fahrzeug mit zu bringen .... "
So grob zusammengefasst. Das bedeutet unter dem Strich dass normalerweise sogar der Fahrschüler selbstverantwortlich sich um einen Prüfungstermin kümmern muss. Das wiederum ist der ausfürhenden Stelle zu streßig weswegen man auf den Weg -> Fahrschule organisiert ! ausgewichen ist.
Bisschen Wirrwarr in deiner Fahrschule. Ohne weitere Fahrstunde anmelden. Sage bei der Strassenverkehrsbehörde bescheid, dass du dein Termin nicht annimmst, gleichzeitig auch deiner Fahrschule. Die werden sich bemühen müssen, dir einen neuen Termin zu ermöglichen.
Ohne Absprache mit Dir darf er das nicht. Du könntest ja auch im Urlaub sein oder sonstiges...