Darf ein Anwalt nicht sagen wer ihn beauftragt hat?

2 Antworten

Das Mandat hat ihm die Inhaftierte erteilt. Mehr braucht euch nicht zu interessieren.

Die Schweigepflichtentbindung betrifft lediglich Sachen die, die Inhaftierte betreffen und nicht das Privatleben des Anwalts.

Und dann? Offenbar ist deine Angehörige mit dem jetzigen Anwalt einverstanden, mit dem vorherigen, von euch beauftragten, war sie es nicht.

Für die Effektivität der Verteidigung macht es keinen Unterschied, wer den Anwalt beauftragt hat. Das Problem scheint ja eher das persönliche Umfeld der derzeitigen Untersuchungsgefangenen zu sein. Daran wird aber sicher auch eure Kenntnis über die Auftraggeber nichts ändern.