Darf ein Anwalt nicht sagen wer ihn beauftragt hat?
Hallo! Eine meiner Angehörigen wurde aufgrund mehrerer Anschuldigungen vorläufig in Untersuchungshaft genommen. Wir als Angehörige haben einen Anwalt beauftragt, welcher uns jedoch nach kurzer Zeit mitteilte, dass er nicht mehr ihr Anwalt ist. Daraufhin meldete sich ein anderer Anwalt bei uns und behauptete, dass "sehr sehr gute Freunde" unserer Angehörigen ihn beauftragt haben sollen und unsere Angehörige sich Daraufhin für ihn entschieden hat. Da wir aber vermuten, dass die besagten "sehr sehr guten Freunde" unserer Angehörigen keine guten Freunde sind und befürchten, dass unsere Angehörige aktuell auch nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden kann haben wir Zweifel und den Anwalt daraufhin gefragt wer denn diese guten Freunde sein sollen, da ja eigentlich die Angehörigen bzw die Klientin selbst entscheidet wer beauftragt werden soll. Der Anwalt entgegnete uns, dass er dies nicht beantworten darf obwohl unsere Angehörige eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hat und er eigentlich über alles mit uns sprechen darf, wie kann es also sein, dass er uns einfach nicht sagt wer ihn beauftragt hat? Wir vermuten nämlich, dass diese "sehr sehr guten Freunde" eher sehr sehr schlechte Menschen sind.
2 Antworten
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Das Mandat hat ihm die Inhaftierte erteilt. Mehr braucht euch nicht zu interessieren.
Die Schweigepflichtentbindung betrifft lediglich Sachen die, die Inhaftierte betreffen und nicht das Privatleben des Anwalts.
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Und dann? Offenbar ist deine Angehörige mit dem jetzigen Anwalt einverstanden, mit dem vorherigen, von euch beauftragten, war sie es nicht.
Für die Effektivität der Verteidigung macht es keinen Unterschied, wer den Anwalt beauftragt hat. Das Problem scheint ja eher das persönliche Umfeld der derzeitigen Untersuchungsgefangenen zu sein. Daran wird aber sicher auch eure Kenntnis über die Auftraggeber nichts ändern.