Darf die Schule eine kurzfristige Beurlaubung ablehnen?

5 Antworten

Hallo,

wann hast du ihm die Entschuldigung denn mitgegeben? Vlt. war das zu kurzfristig und der Lehrer konnte nicht mehr reagieren?

Ich würde in der Schule vorsprechen und fragen wie ihr euch in solchen Situationen zukünftig verhalten könnt/sollt.

Warum war die Beurlaubung kurzfristig? Der Termin war ja scheinbar lange vorher bekannt, daher wäre doch kurzfristig nicht nötig gewesen - falls damit zB gemeint ist, du hast ihm erst heute morgen die Entschuldigung mitgegeben.

In den Schulen meiner Kinder gab es Formulare - zum Herunterladen auf der Website - da konnte eine Befreiung beantragt werden mit 3 Tagen Vorlauf und man bekam das Ding unterschrieben mit dem Hinweis genehmigt - oder ggf eben auch nicht - wieder zurück. Gerade auch Kieferorthopädentermine und sowas findet auch mal vormittags statt, das war nie ein Prloblem.


Seraphan 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:49

Die Frage ist irrelevant. Auch Dein vorgegebenes Wissen, dass der Termin schon lange vorher bekannt war, ist seltsam. Relevant ist, dass mein Sohn ein Entschuldigungsschreiben hatte, mit dem er sich endlich zu einem Herzspezialisten zur Untersuchung begeben konnte; nicht zu einem Kieferorthopäden. Ich empfinde es als angenehmer, Kinder mit schiefen Zähnen zu haben, mehr Sorge bereitet mir ein Kind, dass unvermittelt und ohne offensichtlichem Grund keine Luft mehr bekommt. Soll er einen frei gewordenen Termin ablehnen, weil es zu kurzfristig ist, ihn in der Schule zu entschuldigen? Und Du würdest tatsächlich hinnehmen, wenn die Schule Deinem Kind den Besuch beim Kinderkardiologen nicht genehmigt?

Hjalti  24.09.2024, 13:48
@Seraphan

Sorry, aber wenn du in der Kommunikation mit der Schule deines Sohnes genauso planvoll vorgehst und Behauptungen aufstellst, die genau den Kern deiner Frage, nämlich die kurzfristige Beurlaubung betreffen, als irrelevant bezeichnest, dann wundert mich nichts mehr... Mein "vorgegebenes" Wissen basiert auf deiner Aussage, dass ihr erst 4 Monate nach der Diagnose in der Notaufnahme einen Termin beim KiKa bekommen habt. Das war also mal gar nicht kurzfristig.

Und wenn es sich jetzt tatsächlich ergeben hat, dass etwas ad hoc frei wird und man nicht den offziellen/formellen Weg einer Unterrichtsbefreiung gehen kann gibt es Möglichkeiten mit der Schule in Kontakt zu treten um sicher zu stellen, dass solch ein Termin wahrgenommen werden kann.

Relevant ist keineswegs einfach nur ein Entschuldigungsschreiben (und auch nicht, ob für einen KO oder etwas anderes). Sondern relevant ist ebenso, ob eine Entschuldigung morgens in den Ranzen des Kindes gepackt, ausreicht. Hat dein Sohn sie überhaupt abgegeben, wenn ja, wann? Ist sie bei der richtigen Lehrkraft gelandet, die zum Zeitpunkt der Befreiung Unterricht macht oder einfach nur bei dem Lehrer, der morgens dran war, der die vllt einfach nur dem Kollegen ins Fach gelegt hat, was dieser noch gar nicht gesehen hatte, etc. pp. gibt x Möglichkeiten, warum sowas für eine Schule zu kurzfristig ist und untergehen kann. IdR gehen ja auch ein paar mehr Kinder hin... Da wäre es an dir gewesen, dich rück zu versichern.

Aber ist natürllich viel leichter, die Schuld auf andere zu schieben. Du hast vermutlich alles richtig gemacht und es ist sicher zu 100% die Schuld der Schule...

wurde er vom lehrer entschuldigt? wenn nicht bleibt er in der schule und du machst zukünftig termine außerhalb der schulzeit


Morticia20  24.09.2024, 12:27
du machst zukünftig termine außerhalb der schulzeit

Das ist nicht immer möglich.... sie haben ja schon 4 Monate auf den Termin gewartet

Seraphan 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:55

Wenn Du keine sinnvollen Antworten hast, schreib doch gar nicht erst.

Unglaubliche Formulierung. Glaube die Story nicht …

Kommunikation ist keine Einbahnstraße für gestresste Eltern - hab auch Aspi Sohn

Außerdem gibts eine Schulordnung - schon mal das Wort Nachteilsausgleich gehört ?

für Arztbesuche muss freigestellt werden, ins Besondere für Facharzttermine. die Schule kann aber eine Bestätigung verlangen vom Arzt das ein Termin wahrgenommen wurde