Darf die Klofrau Geld von mir verlangen?
Folgendes Problem, ich war gestern bei C&A und habe mir ein T-Shirt gekauft und dannw at ich auf dem Klo und habe der Putzfrau kein geld gegeben, 2 Stunden später war ich wieder bei C&A und habe mir noch ein Tanktop gekuaft und war dann wieder auf dem Klo und habe ihr wieder kein geld gegeben und sie sagt zu mir hinterher "das ist kein öffentlicher Klo, kommen sie nicht wieder!" Darf sie das? Immerhin bin ich dort Kunde und bin nicht gesetzlich verpflichtet ihr geld zu geben.
8 Antworten
Und C&A ist nicht verpflichtet, Dir ein Klo gratis zur Verfügung zu stellen.
Klo ist kostenlos für Kunden ....
Ach ja, darf sie das ??? Die Klofrau macht im wahrsten Sinne des Wortes einen Sch€ißjob und wird schlecht dafür bezahlt. Aber einen rechtlichen Anspruch wird es da wohl nicht geben.
Du hast kein Recht auf eine kostenlose Toilettenbenutzung auch wenn C&A nicht explizit darauf hinweist.
Es gebührt schon der Respekt,der Reinigungskraft 0,50 /1,00 € für ihren Job zusätzlich zu geben.
- Das gilt auch für die Klofrau: Sie können, müssen aber nicht zahlen. Rechtlich gesehen ist nämlich bei der Benutzung des Klos kein Vertrag zwischen Ihnen und der Klofrau zustande gekommen - und somit besteht auch keine Zahlungspflicht. Die Klofrau hat in der Regel einen Reinigungsvertrag nur mit ihrem Auftraggeber abgeschlossen, also beispielsweise dem Discothekenbesitzer. Darin ist die Reinigung der Toiletten beinhaltet. Sie als Gast haben jedoch keinen Vertrag mit dem Auftraggeber und müssen deshalb die Klofrau auch nicht bezahlen.
es gibt zwar kein Gesetz dass vorschreibt die WC Schüssel mit der Bürste nach großen Geschäft zu reinigen aber weil es viele nicht machen müssen Klofrauen nicht nur ein mal putzen sondern sind ständig anwesend.
Dafür werden sie aber nicht bezahlt.
Wenn nun alle Nutzer das WC so hinterlassen wie sie es vorzufinden wünschen würde die Reinigung 2 mal am Tag völlig ausreichen
ein Recht hast Du vielleicht nicht, aber C&A bietet es an und Du kannst es nutzen und mußt auch nix bezahlen. Nur um halt solchen unnötigen Stress zu vermeiden würde ich beim 2. Mal Toilettenbenutzung innerhalb kurzer Zeit der Klofrau halt was geben.
Na dann bin von ich halt respektlos! Auf so ein gefühls schwachsinn lasse ich mich nicht ein...
- Das gilt auch für die Klofrau: Sie können, müssen aber nicht zahlen. Rechtlich gesehen ist nämlich bei der Benutzung des Klos kein Vertrag zwischen Ihnen und der Klofrau zustande gekommen - und somit besteht auch keine Zahlungspflicht. Die Klofrau hat in der Regel einen Reinigungsvertrag nur mit ihrem Auftraggeber abgeschlossen, also beispielsweise dem Discothekenbesitzer. Darin ist die Reinigung der Toiletten beinhaltet. Sie als Gast haben jedoch keinen Vertrag mit dem Auftraggeber und müssen deshalb die Klofrau auch nicht bezahlen.