Darf die Kinderkrippe eine Zusage rückgängig machen?
Wir haben ein Problem und zwar hatten wir für ab August die schriftliche Zusage für einen Kinderkrippenplatz. Den Vertrag sollten wir erst unterschreiben wenn es auch soweit ist... sprich in August.
Jetzt ist uns gestern ein Schreiben in den Briefkasten geflattert, dass aufgrund der aktuelle Situation der Platz für jemand der es dringender Benötigt freigehalten wird.
Eigentlich wollte ich ab September wieder auf Teilzeit richtig in den Job einsteigen. Dies kann ich jetzt definitiv vergessen.
Kann das die Leitung einfach so entscheiden?
5 Antworten
Bei der Aufnahme im Kindergarten werden ältere Kinder den jüngeren vorgezogen. Aber dennoch hast du ein gesetzliches Anrecht auf einen Kindergartenplatz, wenn dein Kind das 3. Lebensjahr erreicht hat. Notfalls kannst du das vom Bürgermeister verlangen, der ist dafür verantwortlich.
Das gilt jedoch nicht, wenn du es vor dem 3. Lj. in eine Krippe geben willst. Dann musst du dich nach einem anderen Platz umschauen oder notfalls eine Tagesmutter suchen, deinen Job musst du deswegen nicht aufgeben.
Es war ein Fehler, den Vertrag nicht zu unterschreiben, sonst hättest du jetzt einen rechtlichen Anspruch darauf. Ich würde trotzdem das Gespräch mit dem Bürgermeister suchen, ich glaube, denen ist die Wichtigkeit und Dringlichkeit mancher arbeitswilligen Eltern nicht bewusst.
Ich hab vorhin mit einer Nachbarin telefoniert (ihr Sohn ist 2 Monate jünger als unsere Tochter) und sie hat die gleiche Absage bekommen. Sie ist noch mehr auf den Platz angewiesen als wir. Wir haben uns jetzt zusammengetan und werden versuchen dagegen vorzugehen.
Da es eine kirchliche Einrichtung ist wird der Bürgermeister/die Stadt da nichts groß ausrichten können.
ich glaube, denen ist die Wichtigkeit und Dringlichkeit mancher arbeitswilligen Eltern nicht bewusst
Oh doch, das glaube ich schon. Das Problem der knappen Kita-Plätze gibts ja nicht erst seit gestern.
Oh doch. Bei uns im Ort gibt es nur kirchliche Einrichtungen und trotzdem muss der Bürgermeister dafür Sorge tragen, dass alle Kinder untergebracht werden können. Bei uns gab es deswegen vor Jahren eine Notgruppe.
Rufe den Bürgermeister heute Abend mal privat an. Meine Eltern sind mit ihm und seiner Familie befreundet. Vielleicht erstmal besser so anzuklopfen als direkt über die Stadt.
Das gilt jedoch nicht, wenn du es dem 3. Lj. in eine Krippe geben willst
Doch, es gibt auch einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, und zwar schon ab dem 1. Geburtstag des Kindes, § 24 SGB VIII.
Ich würde denen schreiben dass du wieder arbeiten musst und das Einkommen der Familie davon abhängt und sie auffordern zu begründen warum jemand anderes dringender diesen Platz benötigen sollte. Bei dir ist die Dringlichkeit nachweislich gegeben, da dein Arbeitgeber ja auch mit dir rechnet. Hier steht der Verdacht im Raum dass diskriminierend entschieden wird wer einen Platz bekommt. Der dringlichste Grund für einen solchen Platz ist nun mal dass beide Elternteil arbeiten müssen.
Die wissen bereits, dass ich ab dem 01.September wieder in den Job einsteige.
Laut dem Schreiben halten sie den Platz für ein Kind aus der Ukraine frei. Da frage ich mich aber ehrlich gesagt, dass ein Kind unter 3 ja nicht unbedingt sofort einen Krippenplatz braucht. Wir standen seit 1 Jahr auf der Liste und jetzt das.
Meiner Auffassung nach wird hier aufgrund der Herkunft diskriminiert. Ich sehe auch nicht warum Flüchtlinge ohne Job einen Platz brauchen und Arbeitende den deswegen nicht bekommen sollen. Ich würde denen echt Druck machen und mit Klage drohen. Immerhin hattest du eine Zusage und hast deswegen nicht weiter nach anderen Plätzen gesucht
Werde nochmal das Gespräch mit drr Leitung suchen, aber ob das was bringt... fraglich.
Ich verstehe es auch nicht warum man Eltern die beide einen Job haben im Grunde zwingt weiter zu pausieren und Eltern (vorallem Mütter) die keinen Job haben den Vortritt lassen.
Ja, das können sie, wenn sie z.B. zuwenig Personal für die Betreuung dazu haben.
Es steht da nichts von zu wenig Personal sondern "wegen der aktuellen Situation in der Ukraine" und "der Platz für die Kinder von dort" sprich der Platz wird für ein Kind aus der Ukraine freigehalten.
Das ist ein toller Grund... so kann man auch dafür auch Sorgen, dass man seine Kinder bald nicht mehr ernähren kann.
Kann das die Leitung einfach so entscheiden?
Ja, kann sie. An wen der Kindergarten seine Plätze vergibt, liegt im Ermessen des Kindergartens. Da ihr noch keinen Vertrag unterschrieben habt, habt ihr keinen Anspruch auf genau diesen Platz.
Ehrlich gesagt wundert es mich sehr, dass der Betreuungsvertrag erst bei der Eingewöhnung unterschrieben werden sollte. Das ist ein Verfahren, das ich persönlich so nicht kenne. Die KiTas in unserer Region wollen nämlich Planungssicherheit und bestehen auf einem unterschriebenen Vertrag so früh wie möglich, um zu verhindern, dass am Tag der Eingewöhnung Kinder, die auch noch woanders angemeldet wurden, einfach nicht auftauchen.
Nichtsdestotrotz habt ihr Anspruch auf Kinderbetreuung nach § 24 SGB VIII.
Die Norm hat aber einen Pferdefuß: Ihr habt KEINEN Anspruch auf einen Betreuungsplatz an eurem Wohnort, der Platz muss nur in zumutbarer Nähe liegen. "Zumutbar" wird von den Bundesländern unterschiedlich interpretiert, bedeutet in diesem Zusammenhang aber meistens eine halbe Stunde Anfahrtsweg bis zur Kita.
Was ihr jetzt tun könnt: die zuständige Stelle bei der Stadt anrufen und euren Anspruch geltend machen. Manchmal ist die zuständige Stelle auch beim Landratsamt angesiedelt, je nachdem, wie groß die Stadt ist.
Und diesen Anspruch muss man schriftlich geltend machen.
Außerdem solltet ihr euch selbst nach Alternativen umsehen. Wir hatten ein ähnliches Problem und haben dann eine Kita an meinem Arbeitsort gefunden. Das ist mit logistischen Nachteilen verbunden, weil so nur ich zuständig bin für Bringen und Holen (für meinen Mann würde es einen Umweg von 40 Kilometern bedeuten), aber dafür ist die Kita wirklich toll und das Kind ist dort sehr zufrieden und glücklich.
Es gibt halt zwei Probleme: mehr Kinder, die einen Platz benötigen bei gleichzeitigem Personal- und gegebenenfalls auch Platzmangel in den Kitas. Es ist wirklich unschön, dass dieses grundsätzliche Problem bei den Eltern abgeladen wird, die in der schwächsten Position sind.
Solange kein Vertrag unterschrieben wurde, würde ich mich sowieso nie festlegen. Erst dann ist es fix. Einer schriftliche Zusage kann immer wieder eine Absage folgen.
Dort ist es üblich erst am ersten Tag bei der Eingewöhnung zu unterschreiben. Dies ist nicht ungewöhnlich dort... hab mit mehreren Eltern darüber gesprochen welche ihre Kinder dort haben oder hatten. Dementsprechend war es für uns fix.
Wenn es dort so üblich ist dann ist es da so und da kann man auch nichts ändern.
Wir waren froh, als es im Januar überhaupt hieß "Wir haben einen Platz für ... ab August 2022".
Haben uns bereits vor der Geburt auf die Liste setzen lassen. Wollte eigentlich viel früher wieder arbeiten gehen.
Egal ob üblich oder nicht, ich will 100% sicher sein dass mir dieser Platz zusteht.
Dann heisst es wohl eine neue Krippe suchen. Tut mir leid.
Wir stehen noch auf 2 weitere Wartelisten. Allerdings geht das zum Anwalt. Hab gerade mit der Nachbarin telefoniert. Ihr Sohn sollte auch ab August in die Krippe und sie hat das selbe Schreiben bekommen. Wir werden dagegen gemeinsam vorgehen.
Ich oder besser gesagt wir haben uns ja bereits rechtzeitig (vor der Geburt) um einen Krippenplatz gekümmert. Waren nicht untätig und hatten den Platz ab August fix. Es gab sogar bereits 2 persönliche Gespräche und auch die schriftliche Zusage. Für mich ist eine Zusage eine Vorabvertrag und da jetzt zu kommen, dass Kinder aus der Ukraine (mir tun sie auch leid) jetzt einen größeren Anspruch als Kinder welche hier Leben haben ist für mich nicht nur unverständlich sondern auch unverschämt.
Ich muss meinen Job aufgeben wenn wir den Platz nicht bekommen. Hier gibt es weder eine große Auswahl an Tagesmüttern noch Krippen. Super Lösung.