Darf der Vermieter unangemeldet bei mir klingeln?
Hallo
und zwar habe ich einmal meinen Hausmüll nicht richtig getrennt, worauf mir mein Vermieter in einem ganz bösen Ton gesagt hat ich sollte den Müll richtig trennen. Nebenbei hat er sein Büro genau neben dem Mehrfamilienhaus in dem ich wohne. Es ist so nervig er ist überall, manchmal lasse ich meine gelben Säcke im Keller stehen und bringe die erst raus wenn es dunkel wird und ich weiß das er weg ist weil ich mir dieses blöde Gerede nicht mehr anhören will… mittlerweile klingelt er bei mir morgens um 7:30 um mir wahrscheinlich irgendwelche Sachen wieder vorzuwerfen. Darf der Vermieter den Müll durchsuchen und einfach so klingeln wenn es ihm gerade passt? Ich trenne meinen Müll mittlerweile perfekt und ich muss auch sagen das es hier in dem Häuserblock eine müllsammelstelle gibt und jeder seinen Müll dort entsorgen kann. Eben hatte es schon wieder geklingelt und er hielt einen gelben Sack in der Hand (habe ich aus dem Fenster beobachtet), aber ich habe auch garkein Bock ihm die Tür aufzumachen. ich weiß nicht wie ich ihm gegenüber treten soll wer kann mir helfen?
8 Antworten
Schreib ihm eine Abmahnung. Du möchtest keinen Besuch mehr und wenn es etwas gibt, was er von dir will, soll er dir schreiben.
Klingeln darf jeder, aufmachen musst du nicht. Ende der Diskussion. Und ein Gespräch oder Treffen muss er terminieren, wenn er mit Dir reden will.
Darf der Vermieter den Müll durchsuchen und einfach so klingeln wenn es ihm gerade passt?
Den Müll darf er durchsuchen, wenn er die korrekte Trennung überprüfen will.
Klingeln darf er auch, aber Du bist nicht verpflichtet, die Tür zu öffnen.
ich weiß nicht wie ich ihm gegenüber treten soll wer kann mir helfen?
Frag ihn doch einfach, woher er wissen will, dass dieser Sack von Dir ist? Ich würde ihm auch klar machen, dass er dich damit in Ruhe lassen soll.
Jeder darf jederzeit bei dir klingeln.
Er ist der Eigentümer und somit der einzige der Hausverbot erteilen kann. Sie muss ihn nicht in die Wohnung lassen, aber klingeln darf er so viel er möchte
Hausverbot? Wer soll das aussprechen? Mit welcher Rechtsfolge? Dass ich in einem Mietshaus nicht mehr an die Klingelanlage darf? Vergiss es.
Der Mieter kann hausverbot erteilen.
Für die Wohnung vielleicht (aber selbst da bin ich mir nicht sicher), aber für das Treppenhaus ganz sicher nicht. Das ist nämlich nicht Teil des Mietvertrags.
Der Mieter kann dem Vermieter kein Hausverbot erteilen. Er kann nur verwehren, unangemeldet die Wohnung zu betreten.
Der Mieter kann kein Hausverbot erteilen. Nur für die gemietete Wohnung. Das Haus gehört ja dem Vermieter und somit kann er das Treppenhaus so viel betreten wie er möchte
Aber nicht an seiner Tür klingeln. Bei erlaubten weil angemeldeten und zugestimmten besuchen ist das Haus(tür)verbot für diese Zeit dann aufgehoben.
Das ist völliger Quatsch. Es gibt noch immer Menschen die kein Telefon haben oder die Nummer nicht weitergeben. Wie sollte der Vermieter sich dann ankündigen?
Ich lerne gerne neues dazu, aber ich finde kein Gesetzt, dass ein Klingeln verbietet. Außer die Klingel befindet sich auf dem Grundstück und nicht in einem öffentlich Treppenhaus.
Lies richtig! Ich schrieb: Für Ihre Wohnung dürfte sie (nicht das Treppenhaus).
Wieso soll jemand nicht bei dir klingeln dürfen?
Jeder darf das. Musst ja nicht aufmachen.
Bis er hausverbot bekommen hat. Dann nicht mehr.