Darf der Verkäufer seinen Namen nicht nennen?
Hallo! Wenn ich eine Beschwerde schreiben möchte und den Verkäufer nach seinen Name frage, darf der sagen, dass er mir den Namen nicht gibt?
Also, gibt es da in solchen Fällen eine Regelung?
6 Antworten
Wo willst Du Dich über wen beschweren und wie kann es sein, dass Du den Verkäufernamen nicht kennst?
Und wenn es um einen Kauf im stationären Handel geht, dann wendest Du Dich an den Geschäftsführer, der kennt seine(n) Verkäufer.
Also, hab mich eben durch den Datenschutz gequält. Der hält fest daß der Verkäufer sehr wohl verpflichtet ist seinen Namen zu nennen. Allerdings nur den Familiennamen, der vollständige Name (Vor-Nachname) unterliegt dem Datenschutz
Dann gehst du zur Information und verlangst den Geschäftsleiter zu sprechen.
Stationärer Handel? Nein, muss nicht genannt werden. Der entsprechende Verkäufer kann auch so "ermittelt" werden.
Der Verkäufer hat das Recht an seinem eigenen Namen. Den muss er dir nicht nennen,
Ich persönlich war nicht bei dem Vorfall sondern meine Schwester. Da sie eher der Typ ist der bei solchen Fällen Panik bekommt, hat sie mich angerufen. Daraufhin rief ich in der Filiale an und fragte nach den Namen. Es hieß ich soll es bei der Zentrale klären, doch den Namen wird sie nicht nennen. (Die Mitarbeiter tragen keine Namensschilder).
Deshalb hat es mich interessiert ob der Verkäufer das darf :)