Darf der Käufer noch alles zurück erstatten?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin,

laut Gesetz geht die Gefahr des Untergangs (also auch der Verschlechterung der Ware) bei Übergabe an den Käufer über, siehe § 446 BGB; bei Versendungskauf mit Abgabe an die Spedition, siehe hierzu § 447 BGB.

zum Nachweis wäre es natürlich schön, wenn es jemand bezeugen kann, dass die Sache vor Übergabe/Versendung noch funktioniert hat.

Das Gesetz sieht in § 433 Absatz 1 Satz 1 BGB vor, dass eine Kaufsache u.a. frei von Sachmängeln sein muss. Was ein Sachmangel ist steht in § 434 BGB, dazu würde ich dir einfach raten mal "Sachmangel § 434 BGB" zu googlen, da findest du einige Erklärungen.

Das wichtigste ist, die Sache muss bereits bei der Übergabe mangelhaft gewesen sein (§ 446 BGB). Das muss dir der andere Teil beweisen.

Wie mein Vorredner bereits angedeutet hat, wäre es interessant zu wissen, ob du einen Ausschluss der Gewährleistung reingepackt hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dungi 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 22:10

Keine Gewährleistung keine Rücknahme.. Was soll ich jetzt tun? Soll ich Garantie von Produkt anfordern?

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StudyG  26.05.2020, 23:44
@Dungi

Also das ist schon einmal vorteilhaft. Wenn das Produkt eine Herstellergarantie hat, kann der Käufer sich mit dem Hersteller bzw. Verkäufer auseinandersetzen.

Nach meiner Ansicht wärst du grundsätzlich raus aus der Geschichte. Es sei denn er bezieht sich auf Punkte, auf die ihr euch ausdrücklich geeinigt habt (bspw. versprochene 16 GB Arbeitsspeicher bei einem PC, tatsächlich sind aber nur 14 GB vorhanden; oder versprochen unfallfreier Wagen hat einen gut reparierten Unfallschaden usw.). Wenn du nichts arglistig verschwiegen hast und der Mangel auch erkennbar war oder separat aufgelistet worden ist, sollte das eigentlich als "status quo" der Beschaffenheit der Sache gelten.

Vergiss nicht, er muss dir nachweisen, dass das Teil, wie unten bei EphraimUlk beschrieben wurde, bei Übergabe an die Transportperson bzw. Übergabe bereits mangelhaft war.

Disclaimer: Das ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du dir unsicher sein solltest oder der Käufer dich weiter bedrängt, solltest du dich nicht scheuen, rechtl. Hilfe zu suchen. Ich habe zwar durch mein Studium ein wenig Erfahrung, das ersetzt bei weitem aber keine professionelle Rechtsberatung, zumal es, wie immer in Jura, stark auf den konkreten Einzelfall ankommt.

Gruß und viel Erfolg

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Kein Käufer hat ein Recht auf Rückgabe, und ohne Aufforderung der Nachbesserung auf kein Recht auf Erstattung des Kaufpreises.

Leider hast du nicht verraten, ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast? Ohne das zu verraten ist die Frage nicht zu beantworten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dungi 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 22:00

Ja ich habe gesagt das keine Rücknahme und Gewährleistung da ist. Eine Sache noch er hat über PayPal Käuferschutz bezahlt also kann er das Geld doch zurück erstatten oder nicht ?

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ronnyarmin  27.05.2020, 00:00
@Dungi
Ja ich habe gesagt das keine Rücknahme und Gewährleistung da ist

Hattest du das in die Artikelbeschreibung geschrieben?

Die Rücknahme auszuschliessen ist Unsinn, schadet aber in den meisten Fällen auch nicht. Die Gewährleistung auszuschliessen war richtig. Da kann dir der Käufer nichts...nur hast du leider paypal angeboten. Warum macht man sowas?

Du hast richtig erkannt, dass er Käuferschutz hat und das Geld wahrscheinlich erstattet bekommt. Mit diesem Betrag wird dann dein paypal-Konto belastet. Und nun kommt dein unsinner Ausschluss der Rücknahme ins Spiel. Damit darf der Käufer den Artikel behalten.

Blöd gelaufen.

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