Darf der Elektriker Teile vom Haus nach dem Austausch vom Sicherungskasten abgeklemmt lassen?
Hallo, ich bin aktuell sehr verzweifelt. Wegen Problemen mit dem Strom im Haus habe ich einen Elektriker gerufen. Es hat sich herausgestellt, dass einige Kabel im Sicherungskasten angeschmort waren und der Sicherungskasten innen total verrostet war. Der wurde daraufhin ausgetauscht.
Jetzt hat sich der Elektriker aber geweigert den Keller und die Hälfte von den Zimmern im Erdgeschoss wieder an zu klemmen, weil die Leitungen 2-Adrig sind. Er verlangt, dass die Elektrik neu gemacht wird oder die Zimmer bleiben ohne Strom.
Unter anderem ist davon die Küche, das Schlafzimmer und der Heizraum betroffen. Das heißt ich kann jetzt weder kochen, noch habe ich warmes Wasser. Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Ich habe dafür das Geld nicht um das alles machen zu lassen und fühle mich genötigt.
9 Antworten
Der Elektriker darf rein rechtlich solche Stromkreise gar nicht an einem neuen Unterverteiler auf klemmen. Da macht er sich selbst strafbar, wenn dir etwas passiert. Folglich sind ihm die Hände gebunden und du kannst dagegen auch nicht klagen. Er hält sich an die Vorschriften der DIN VDE 0100 zur Errichtung elektrischer Anlagen und dem Schutz vor elektrischem Schlag. Da ist ein 3-Adriges Stromnetz pflicht.
Zudem ist die alte Verdrahtung "fertig", sonst wäre sie nicht abgeraucht.
Es ist kein Luxus-Problem, sondern bodenloser Leichtsinn! --> guter Elektriker!
Für die nächste Reparatur kommt sonst die Feuerwehr und anschließend der Leichenwagen.
Eine Nachrüstpflicht hierfür fehlt in den VDE-Vorschriften
Als kleine Ergänzung falls der Fragesteller in Österreich lebt: dort muss bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen laut Elektrotechnikgesetz tatsächlich die gesamte Anlage auf aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Ob der Eins-zu-Eins-Austausch eines Verteilers die notwendige Definition erfüllen würde ist allerdings Ansichtssache.
Etwas ähnliches gilt auch in Deutschland, allerdings nicht für die gesamte Anlage. Auch die Raumnutzung kann eine Anpassung der Elektroanlage erforderlich machen.
Es sei aber nochmals darauf hingewiesen:
2-Drahtanlagen (klassische Nullung) sind veraltet und sollten schnellstmöglich ersetzt werden.
Es ist leider nicht vorgeschrieben sie nur aus Altersgründen auszutauschen.
Von daher dürfen sie an einen ausgetauschten Stromkreisverteiler angeschlossen und weiterbetrieben werden.
er darf sich in der Tat weigern, Anlagenteile die er nicht für betriebssicher hält, wieder in Betrieb zu nehmen.
würde was passieren von unter Spannung stehenden Schutzkontakten über einen Brand bis hin zum Personenschaden, wäre der Kollege der das gemacht hat, dafür schlicht haftbar!
unter den alten Hasen mag es vielleicht einen geben, der bereit ist, nach gründlicher Prüfung den Altbestand wieder in Betrieb zu nehmen. aber garantieren kann dir das keiner.
Du solltest einfach mal rumtelefonieren und dabei konkret danach fragen, ob der Kollege bereit ist, so etwas zu machen.
An sonsten kann ich dir nur dringend raten, auch wenns weh tut, zu überlegen entweder nur das aller aller aller nötigste provisorisch machen zu lassen d.h. Kabel über die Wand nageln, oder es gleich einmal ordentlich machen zu lassen.
Es tut mir schlicht leid, aber das ist nunmal der Lauf der Dinge.
Da wir natürlich abgesehen davon, dass wir wissen zweiadrig, sonst nichts wissen, kann ich hier nicht mehr dazu sagen, als dass es sich einfach mal jemand objektiv ansehen sollte.
Ich kann aber so viel sagen! wenn mehrere, seriöse kollegen, vor allem die alten Hasen ins gleiche Horn blasen, dann hat das duchaus seine Gründe. Es kann ja auch nicht in deinem Sinne sein, wenn wieder die Hütte brennt.
Er haftet wenn etwas passiert und darauf hat er (verständlicherweise) keine Lust.
Wenn mir etwas zu heiß wird, bleibt es ebenfalls stromlos.
Die Sache liegt aus der Sicht des Elektrikers darin, wenn er dir die Leitungen anklemmt, und es fehlen heutige Standards, steht er, wenn was passiert, mit einem Fuß bereits im Gefängnis.
Demnach wird dir kein seriöser Elektriker die Leitungen wieder in Betrieb nehmen.
Gar nicht.
Du kannst ihn nicht zum Arbeiten zwingen.
Suche dir einen, der es macht und gut ist.
Und er darf es doch:
https://www.elektropraktiker.de/ep-2009-08-598-599.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=8749&hash=7c17bdb339c26823021ef7fd96978081
Allerdings nur wenn die Anlagenteile nicht schadhaft sind. Ob er das macht entscheidet er selber. Die rechtlichen Folgen sind eine andere Sache.
Das die Erneuerung der 2-Drahtanlage unabhängig vom Zustand, zeitnah erfolgen sollte ist für den Fachmann selbstverständlich. Allerdings erst eine Anlage zerlegen und im Nachgang sich weigern sie wieder zu zusammen zubauen ist rechtlich nur haltbar, wenn vorher besagte Anlagenteile geprüft wurden und der Kunde auf die Problematik hingewiesen wurde.
3 Adern sind bei Neuanlagen Pflicht, ansonsten müssten alle 2 Drahtanlagen ausser Betrieb genommen werden. Eine Nachrüstpflicht hierfür fehlt in den VDE-Vorschriften. Falls du doch eine Stelle findest, korrigiere ich selbstverständlich meine Aussage. (Kannst dir aber die Mühe sparen, es steht nicht drin.)