Darf der AG das?

2 Antworten

Hi,

soweit mir bekannt ist, müssen zwischen zwei Arbeitsschichten mindestens 11h liegen. Das ist der Fall, wenn du bis 3 Uhr arbeiten musst und um 14.30Uhr wieder mit der neuen Schicht beginnst.


Ben161203 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:34

Ja aber ich habe dann bis 15 Uhr und muss um 18 Uhr wieder anfangen

0

Du brauchst eine Arbeitsunterbrechung (Ruhezeit) von durchgehend 11 Stunden.

3⁰⁰ bis 14³⁰ = 11,5.

Das ist erlaubt.

Pause muss gewährt werden. Also ansprechen.


Ben161203 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:33

Das Ding ist, ich hab um 15 Uhr wieder aus und gehe um 18 Uhr wider auf Arbeit.

0
Ben161203 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 22:40
@Wiesel

Die können mir die Eier lecken

0
Wiesel  28.08.2024, 22:48
@Ben161203

Sage das Deinem AG. Ich bin für solche Dienstleistungen weder bereit, noch entspricht das meiner sexuellen Vorstellung 😁

0