Darf dass der Busfahrer?

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Halo Leonie, als Busfahrer kann ich Dir sagen was man darf und was nicht: Wenn Du Deine Karte verloren hast, müssen sich Deine Eltern um einen Ersatz kümmern. So lange mußt Du leider den Einzelfahrpreis zahlen! Lass Dir bitte vom Fahrer die Fahrkarte unterschreiben und nach Erhalt deiner Ersatzmonatzkarte kannst Du das Geld der Einzelfahrten vom Unternehmen zurückfordern. 40.€ kann er nicht verlangen, nur wenn Du Dich an ihm vorbeimogelst und ein Kontrolleur kommt, dann sind diese 40,.€ fällig....


GoetheDresden  14.12.2014, 16:28

Dann bist du aber ein falsch informierter Busfahrer. Warum sollte ein Verkehrsunternehmen die Einzelfahrkarte ersetzen, wenn der Schüler die Monatskarte verliert oder vergisst! Das gab es nicht und das gibt es auch nicht. Ich würde auch niemals eine Fahrkarte unterschreiben. Das darf ein Busfahrer überhaupt nicht und das muss er auch nicht tun.

Gruß

der Busfahrer

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condory  20.12.2014, 10:32
@GoetheDresden

hier irrst Du Dich, ich weiß ja nicht wo Du fährst, aber bei uns im Schwabenland wird es genau so gehandhabt. Das Unternehmen zahlt das Geld für die Einzelfahrt zurück, weil der Fahrgast durch die Monatskarte im Besitz eines gültigen Fahrscheines ist, den er aber im Moment nicht vorzeigen kann. Deshalb hat er nach der Zahlung des Einzelfahrpreises die Fahrt ZWEI mal bezahlt. In Großstädten bei Schaffnerlosen Verkehr wird man ohne Fahrschein aufgeschrieben und hat dann die Möglichkeit innerhalb einer gewissen Zeit die Monatskarte vorzulegen. Das geht aber beim Kassieren durch den Fahrer nicht. Und warum soll der Fahrer dieses Ticket NICHT unterschreiben und dem Fahrgast die Möglichkeit geben es zur Abrechnung vorzulegen?! Gruß ein anderer Busfahrer

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Naja, die Aufregung ist jedenfalls gerechtfertigt denn sonst könnte jeder kommen und sagen, dass er seine Fahrkarte verloren hat.

Aber er darf dir nicht einfach so 40,- Euro abverlangen - max. den normalen Fahrpreis...


holluke  10.12.2014, 18:11

wer lesen kann hat Vorteile..............

wenn sie MORGEN keine Karte hat muss sie 40.-€ zahlen. also alles völlig normal

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Startrails  10.12.2014, 18:14
@holluke

Ok, dann erklär mir bitte warum sie MORGEN 40,- Euro zahlen sollte wenn sie sich vor Fahrtantritt ne gültige Fahrkarte kauft!

Erst lesen (wegen des Vorteils) und mich dann beleidigen...

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GoetheDresden  14.12.2014, 16:25
@Startrails

Der Busfahrer darf kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen. Das dürfen nur die Kontrolleure im Bus. Die Busfahrer sind mit fahren und Fahrschein-Verkauf beschäftigt. Sie haben überhaupt keine Zeit um auch noch diesen Papierkram zu machen.

Der Fahrer ist aber berechtigt Namen und Schule zu notieren, wenn ein Schüler öfter ohne Fahrschein ankommt und kein Geld für eine normale Fahrkarte hat. Die Daten bekommt der Chef, der gibt sie der Schule und die Schule schreibt einen Brief an die Eltern.

Gruß

der Busfahrer

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Nein!! Darf er nicht weil mir Kinder sind bei Jugendlichen ist okay aber bei 10-12jähriegen dürfen die das auch nicht bei mir ist das gleiche und ich habe beim Unternehmen angerufen und die sagten die bussfahrer dürfen das nicht haben kein Recht

Aber darf der gute Mann dann sagen wenn du sie morgen nicht hast zahlst du 40€

Ja, das darf er selbstverständlich sagen. Heute hat er ein Auge zugedrückt aber morgen würde er feststellen, daß Du keinen gültigen Fahrausweis hast. Also mußt Du erst einmal Einzelfahrausweise kaufen, bis Du Ersatz für Deine verlorene Karte hast.


Fibsii  10.12.2014, 16:39

Sagen darf er es, aber bezahlen muss sie es nicht! ;)

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holluke  10.12.2014, 18:43
@Fibsii

wenn sie morgen keine karte hat ist das SCHWARZFAHREN dann darf er abkassieren

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Kommt drauf an wie die 40EUR zu verstehen sind. Wenn du eine Aufforderung gekriegt hast, deine Fahrkarte beim Busunternehmen vorweisen zu gehen, gelten die 40 EUR als Busse fürs Schwarzfahren, wenn du tatsächlich keine Karte hast. In der Schweiz ist es Busunternehmen gestattet, Bussgelder zu erheben. Ich nehme an in DE auch, so unterschiedlich sind unsere Rechtssysteme nicht.


bestadviser  10.12.2014, 16:53

Wer ohne gültiges Ticket fährt, macht sich nach StGB Art. 265a strafbar (Erschleichen einer Leistung / Beförderung durch Verkehrsmittel).

Wenn du aber ein Ticket gelöst hast, es lediglich vergessen hast, machst du dich nicht strafbar, du bist dann nicht schwarz gefahren. Dann sind die 40 EUR nicht gerechtfertigt. Allerdings musst du innert einer Frist (meist 14 Tage) dein Ticket an einer Ticketstelle des Busbetriebs nachweisen. Kannst du kein Ticket vorweisen, gilt die Vermutung, dass du eben ohne Ticket gefahren bist, dann hättest du dich strafbar gemacht und die 40EUR Bussgeld sind gerechtfertigt. LG

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