Darf das mein Zahnarzt?

2 Antworten

Hallo dante9999,

was deine Versicherung übernimmt, musst du mit deiner Versicherung klären, das ist nicht die Aufgabe deines Zahnarztes. Eine Rundum-Sorglos-all inklusive- Vollkasko-Versicherung gibt es nicht.

Wenn der Steigerungssatz über 3,5 liegt, dann hast du mit deinem Zahnarzt eine individuelle Honorarvereinbarung abgeschlossen. Die hast du unterschrieben und eine Ausfertigung bekommen. Und dann hast du bekommen, was du unterschrieben hast.

Ich sehe jetzt keinen Fehler bei der Versicherung oder beim Zahnarzt, sondern....

....rate mal ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname


dante9999 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 08:37

Er hat weder mündliche gesagt noch schriftlich gezeigt. Ich habe formlos ohne Erklärung ein Blatt Papier bekommen wo nichts von dem stand. Also soll jetzt Ich schuld sein ????

karliemeinname  07.09.2024, 19:18
@dante9999

Na dann ...

... bezahl einfach die Rechnung nicht und erzähle das dem Richter ;-)

Entweder hast du einen kostenlose Behandlung oder ein großes Problem ;-)

Im Ernst: Eine solche Honorarvereinbarung muss schriftlich erfolgen. Aber Ärzte wissen genau, wie Abrechnung funktioniert.

Das kann jeder Arzt vertraglich vereinbaren dass er nicht zum Normaltarif arbeitet. Und preiswerte Versicherung deckeln diesen Abrechnungsfaktor.

Üblicherweis betreffen solche Faktoren aber nur die (zahn)Ärztliche Leistung, und nicht die Laborkosten für die Krone. Wenn also von den 790 nur Teilweise der hohe Faktor gerechnet wurde, dann macht der Unterschied 3,5 zu 5.0 nicht 470 Euro aus.

Ob sich die Versicherung lohnt ist die andere Frage.