Darf das mein Zahnarzt?
Hallo, vor über zwei Jahren habe ich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, für die ich monatlich 34 Euro zahle. Bis auf professionelle Zahnreinigungen habe ich die Versicherung bisher nicht in Anspruch genommen, bis ich vor einem Monat eine Krone machen ließ. Kronen sind teuer — in meinem Fall kostete sie 1200 Euro, wobei die Krankenkasse einen Teil übernimmt. Letztendlich betrug die Rechnung 790 Euro, wobei ein Teil mit dem Faktor 5 berechnet wurde. Das Problem dabei ist, dass die Versicherung nur bis zum Faktor 3,5 übernimmt. Ich muss somit 470 Euro, also mehr als 50% der Rechnung, selbst übernehmen. Der Zahnarzt hat mich darüber nicht informiert. Stattdessen sollte ich ein Dokument unterschreiben, das vermutlich meine Zustimmung war. Ganz ehrlich, ich zahle seit über zwei Jahren in diese Versicherung ein und jetzt soll ich knapp 500 Euro selbst zahlen? Das ist viel zu viel. Darf der Zahnarzt sowas, ohne mich vorher zu informieren?
2 Antworten
Hallo dante9999,
was deine Versicherung übernimmt, musst du mit deiner Versicherung klären, das ist nicht die Aufgabe deines Zahnarztes. Eine Rundum-Sorglos-all inklusive- Vollkasko-Versicherung gibt es nicht.
Wenn der Steigerungssatz über 3,5 liegt, dann hast du mit deinem Zahnarzt eine individuelle Honorarvereinbarung abgeschlossen. Die hast du unterschrieben und eine Ausfertigung bekommen. Und dann hast du bekommen, was du unterschrieben hast.
Ich sehe jetzt keinen Fehler bei der Versicherung oder beim Zahnarzt, sondern....
....rate mal ;-)
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Na dann ...
... bezahl einfach die Rechnung nicht und erzähle das dem Richter ;-)
Entweder hast du einen kostenlose Behandlung oder ein großes Problem ;-)
Im Ernst: Eine solche Honorarvereinbarung muss schriftlich erfolgen. Aber Ärzte wissen genau, wie Abrechnung funktioniert.
Das kann jeder Arzt vertraglich vereinbaren dass er nicht zum Normaltarif arbeitet. Und preiswerte Versicherung deckeln diesen Abrechnungsfaktor.
Üblicherweis betreffen solche Faktoren aber nur die (zahn)Ärztliche Leistung, und nicht die Laborkosten für die Krone. Wenn also von den 790 nur Teilweise der hohe Faktor gerechnet wurde, dann macht der Unterschied 3,5 zu 5.0 nicht 470 Euro aus.
Ob sich die Versicherung lohnt ist die andere Frage.
Er hat weder mündliche gesagt noch schriftlich gezeigt. Ich habe formlos ohne Erklärung ein Blatt Papier bekommen wo nichts von dem stand. Also soll jetzt Ich schuld sein ????