Dame kauft Dinge gebraucht oder bekommt sogar kostenlos von Karitas und so, und dann verkauft - darf sie das tun?
Ich würde sagen, wenn man was gebrauchtes gekauft hat, dass aber nicht gepasst hat, wäre vollig in Ordnung das zu verkaufen, aber wenn das ständig passiert, wird es zu einem illegalen Geschäft, oder? Und Dinge von einem Wohltätigkeitsladen zu verkaufen ist auch nicht OK. Woher weiß ich das? Sie hat es versucht, meine alte Klamotten zu verkaufen, die ich vorher gespendet habe!
2 Antworten
Dame kauft Dinge gebraucht oder bekommt sogar kostenlos von Karitas und so, und dann verkauft - darf sie das tun?
Ja darf sie, sofern sie dafür auch ein Gewerbe anmeldet bei der Gemeinde (§ 14 GewO) und dem Finanzamt (§ 138 AO) und alles ordnungsgemäß versteuert.
Ist ist moralisch nicht OK aber rechtlich nicht verboten.
Und wenn es noch unter der Geringfügkeit bleibt und noch nicht tatsächlich gewerblich wird, dann ist es auch ohne Anmeldung / Versteuerung legal
Und wenn es noch unter der Geringfügkeit bleibt
Es gibt keine Geringfügigkeitsgrenze für ein Gewerbe.
Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Nirgends im Gesetz taucht da eine Grenze auf für Geringfügigkeit.