Dame kauft Dinge gebraucht oder bekommt sogar kostenlos von Karitas und so, und dann verkauft - darf sie das tun?

2 Antworten

Dame kauft Dinge gebraucht oder bekommt sogar kostenlos von Karitas und so, und dann verkauft - darf sie das tun?

Ja darf sie, sofern sie dafür auch ein Gewerbe anmeldet bei der Gemeinde (§ 14 GewO) und dem Finanzamt (§ 138 AO) und alles ordnungsgemäß versteuert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Ist ist moralisch nicht OK aber rechtlich nicht verboten.

Und wenn es noch unter der Geringfügkeit bleibt und noch nicht tatsächlich gewerblich wird, dann ist es auch ohne Anmeldung / Versteuerung legal


Mungukun  27.06.2024, 13:17
Und wenn es noch unter der Geringfügkeit bleibt

Es gibt keine Geringfügigkeitsgrenze für ein Gewerbe.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Nirgends im Gesetz taucht da eine Grenze auf für Geringfügigkeit.

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