Dämmung im Mietshaus?

2 Antworten

Tja, dann geht wohl die Suche nach brauchbarer Wohnung bald wieder los. Jetzt wisst ihr einen Punkt mehr, auf den ihr schauen solltet. Euer Vermieter muss leider nichts machen. Beim nächsten Objekt unterschreibt ihr nichts auf gut Glück. negative oder vorsichtshalber gar nicht eingeholte Energieausweise sind in der heutigen Zeit klares Ausschlusskriterium.

Etwas ähnliches war einer der Gründe, warum wir unser altes, gemietetes Haus verlassen haben und dafür doch ein eigenes gekauft haben. Die Energiekosten im alten, schlecht isolierten Haus hätten uns vermutlich dieses Jahr die Hosen ausgezogen und der Vermieter hat nur mit den Schultern gezuckt, weil es ihm wumpe sein kann, ob wir uns an der Heizung tot zahlen oder nicht. Er braucht nur Kaltmiete kassieren, um seine Finanzierung zu stemmen.

Inzwischen haben wir gelernt: wenn man ein freistehendes Einfamilienhaus mieten kann, dann kann man etwas ähnliches meistens auch kaufen. Die Kaltmiete ist oft nicht wesentlich niedriger als die Kosten eines Kredits. Im eigenen Haus habt ihr aber selbst in der Hand, was gemacht wird und ob ihr lieber Tausende Euro zusätzlich zur Miete jedes Jahr in warme Räume pumpen wollt, oder doch lieber einmalig in energetische Sanierungen steckt.

Wenn das Kehlgeschoss nicht bewohnt ist, muss auch die Dachschräge nicht wärmegedämmt sein. Das ist ein sogenanntes Kaltdach; allerdings die oberste Geschossdecke muss entsprechend gedämmt sein. Also wenn über eurer Decke keine Dämmung wäre, dann wäre das ein Mangel. Der wäre aber leicht zu beheben, 2 versetzte Lagen Neopor drüber und fertig.

Energieausweis muss vor Mietvertrag vorgelegt werden.