Corona Prämie gekürzt, wegen Krankheit?

5 Antworten

Ja, das ist gerecht. Für Tage an denen nicht gearbeitet wird, muss man auch keine Prämie abgreifen. Denn sie bezieht sich ja unmittelbar auf dein Einsatz und nicht auf das Berufsbild an sich.

Nach § 4a Satz 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) ist eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig, wenn die Kürzung innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt.

Die Kürzung darf nach § 4a Satz 2 EFZG für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

§ 4a Satz 1 EFZG stellt selbst keine Rechtsgrundlage für die Kürzung von Sondervergütungen dar. Durch die Gesetzesregelung wird lediglich die grundsätzliche gesetzliche Zulässigkeit von Vereinbarungen zur Kürzung einer Sondervergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit klargestellt, sofern die Verhältnismäßigkeitsgrenze des § 4a Satz 2 EFZG eingehalten wird.

Daher kann sich der Arbeitgeber, will er wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten eine Sondervergütung kürzen, nicht auf § 4a EFZG berufen.

  • Die Regelung gibt ihm kein Recht, einseitig Kürzungen vorzunehmen.

Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Kürzung von Sondervergütungen aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten ist eine entsprechende Kürzungsvereinbarung.

Vereinbarungen in diesem Sinne können sowohl einzelvertragliche Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien, Gesamtzusagen, betriebliche Übungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sein.

Nein, das ist nicht gerecht

Die Frage ist aber, ob du etwa dagegen tun kannst

Die Prämie dürfte eine einmalige außergewöhnliche Zahlung sein - Um hier abzuschätzen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, bräuchte man mehr Informationen

Beruht die Zahlung auf irgend einer Vereinbarung?

Wie hat der AG die Zahlung verkündet ?

usw.

Ist es.

Die Prämie gibt's für den Einsatz, nicht für die reine Existenz.

Z.B. einen Sonntags/Feiertags/Nachtzuschlag kriegst Du auch nur, wenn Du real gearbeitet hast in der Nacht/Feiertag/ Sonntag, nicht bei Krankmeldung.

Ich finde es gerecht, dass die Prämie denen gezahlt wird, die die Arbeit für die kranken Kollegen mit gemacht, also einen erhöhten Arbeitsanfall gehabt haben.