Controller innerhalb Garantie defekt, aber Unternehmen nimmt ihn nicht zurück?
Hallo,
ich habe letztes Jahr eine PS5 beim Händler asgoodasnew gekauft. Auf die PS5 habe ich 30 Monate Garantie, sowie auch auf die Geräte die beigeliefert wurden. Nach ungefähr 6 Monaten hatte der Controller einen Stickdrift und dann habe ich den Händler auch angeschrieben. Das Formular hab ich ausgefüllt und an sie geschickt. Der shop hat mir dann geschrieben, dass sie mir extra einen neuen Controller bestellen und mir senden. Nun ist der Controller angekommen, aber ich habe festgestellt, dass er am Gehäuse starke Gebrauchsspuren hat (Bilder angehängt). Daraufhin habe ich den shop wieder angeschrieben, allerdings beharren sie auf ihrer Meinung, mir einen neuen Controller geschickt zu haben. „Sie können mir da nicht weiterhelfen“. Ich habe ihnen auch die Fotos geschickt.
In der email steht:
Leider, wie schon erwähnt. Der Controller, den wir Ihnen gesendet haben, ist neu. Nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter, der den Versand vorbereitet hat, weiß ich, dass das Gerät vor dem Versand überprüft wurde. Die Verpackung wurde nur zum Aufschreiben der Seriennummer geöffnet.
Es tut uns leid, aber wir können nicht weiterhelfen.
Meine frage wäre jetzt:
Kann ich irgendetwas schreiben, womit ich sie umstimmen kann oder ggf. mit etwas drohen? (Auch wenn es etwas hart klingt)
4 Antworten
Meines Wissens verkauft der Händler mehrheitlich Gebrauchtware. Ob da jetzt ein neuer Controller dabei war oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist: Wenn dieser Controller einwandfrei funktioniert, dann würde ich hier keinen Rabatz veranstalten.
Vielleicht auch künftig bei Produkten dieser Preisklasse einfach in den öffentlchen Handel gehen, da hast du einen Anpsrechpartner und kannst direkt im Geschäft vor Ort auf den Tisch klopfen, wenn was nicht läuft. Online-Bestellungen sind halt nicht immer nur positiv behaftet und bei Händler, die im Vergleich zu anderen Plattformen oder Läden so viel günstiger anbieten, wird halt oftmals beim Kundenservice gespart.
Ob es dir die Händelei wert ist, auch dann, wenn der Controller das tut, was er soll, musst du selbst entscheiden.
Hey,
Warum hast du deinen Controller mit dem Drift Problem nicht direkt an Sony gewandt? Du hast doch Garantie und Sony wird ihn reparieren oder dir einen neuen schicken. Die wollen dafür nur dein Kaufdatum sehen bzw. Das du Garantie hast. ;)
So mache ich das immer.
Lg
Bevor du tatsächlich zum Verbraucherschutz gehst, würde ich es dieser Firma schriftlich mitteilen. Meistens erledigen sich die Probleme dann ganz alleine, weil die keinen Stress mit denen haben wollen.
Zum Beispiel: "Danke für Ihre Rückmeldung. Da der Controller jedoch nicht den Vereinbarungen bei einer Garantie entspricht, da dieser offensichtlich abgenutzt ist und daher von einem neuen Gerät nicht ausgegangen werden kann und Ihr Unternehmen mir leider keine große Hilfe bei der Bereinigung des Problems ist, bin ich leider gezwungen, mich an den Verbraucherschutz zu wenden."
Je geschwollener du schreibst, desto ernster nehmen sie dich ^^ Warum auch immer :P
Da dein Gerät schon gebraucht war, dürfen sie dir auch (Zumindest nach Schweizer recht, weiss nicht wie es in Deutschland ist) einen gebrauchten Controller zurückgeben, solange er funktioniert.
Das kommt eben darauf an. Was in den AGBs steht. in der Regel ist der Verkäufer berechtigt einen Mängel zu beseitigen. Wenn aber die Firma in der Mail betitelt es handelt sich um "Neu-Ware", sollte es auch Neuware sein. Und wenn der Controller offensichtlich gebrauchspuren hat, ist es logischerweise auch keine "Neuware"
Das habe ich gemacht, nur nicht so ausführlich und fachlich😅