Code 96?

3 Antworten

Bei Fahrerlaubnissen geht es immer um das zulässige Gesamtgewicht. Und auf ein höheres Gewicht darfst du ein Fahrzeug selbstverständlich nicht beladen.

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Pkw Führerscheinklasse: B und BE | ADAC

Und ich frag mich was Du da für Auto, Hänger und PFerd hast, daß Du da auf 4,25t kommst...
ich hat mal nen Auto aufm Hänger hinter meinem, und selbst da kam ich nicht auf diese 4,25t und allein mein Auto wiegt schon 2t leer

Und wenn man mal schaut: Böckmann, 1-Pferd-Hänger Gesamtgewicht 1,6t. Was hastn da dann fürn 2,65t Zugfahrzeug?
Mit den 3,5t wirst da auch hin kommen, brauchst halt das passende Zugfahrzeug zu, sprich max 1,9t, was ja ohne Weiteres möglich ist