co2-Steuer auf der Gasrechnung extra aufgelistet?

2 Antworten

Maingau-Energie hat die CO2-Abgabe schon auf der Website. Dort kann man sie nachsehen.

Wenn man z. B. über Check24 nach günstigeren Tarifen sucht, kann man sich normalerweise auch die einzelnen Preisbestandteile anzeigen lassen. Also irgendwo dann auch die CO2-Abgabe. In jedem Fall muss auf künftigen Gasrechnungen der Betrag ausgewiesen werden, denn sonst wüsste man doch gar nicht, wieviel davon man tatsächlich umlegen darf.

Wenn es bei Dir um einen Neubau geht, wie an anderer Stelle zu lesen, dann gehe mal davon aus, dass 50 % der CO2-Abgabe höchstens 1 % der Miete ausmachen wird.

Ob man deswegen die Miete erhöhen will? Das muss man individuell beantworten, aber wenn Ihr sowieso schon deutlich günstiger als die Marktmiete verlangt, wäre eine Mieterhöhung durchaus angebracht.

§558 BGB: Mieterhöhung ohne Grund, aber unter Berufung auf die Marktgegebenheiten, die man entweder durch einen qualifizierten Mietspiegel oder durch wenigstens 3 Vergleichsmieten belegen muss.

Grundsätzlich würde ich so vorgehen: Den Mietern eine Mieterhöhung um z. B. 5 % vorschlagen, bzw. jeweils den Betrag, der sich daraus ergibt und sie bitten, diese Erhöhung zu akzeptieren. In vielen Fällen sind Mieter bereit mal eine Erhöhung zu akzeptieren, wenn vorher längere Zeit nicht erhöht wurde.

Ist dann eine Mietpartei dabei, die nicht akzeptieren will, dann wirklich Mietspiegel oder Vergleichsmieten aufbieten und dann nicht nur um 5 %, sondern gleich um 10 oder 15 % erhöhen, damit sich die aufwändige Vorgehensweise dann auch wirklich lohnt.

Falls Ihr nicht wisst, wie man da genau vor geht und was man alles beachten muss, dann wendet Euch am besten an den Verein Haus & Grund in Eurer Nähe.

Die zukünftige CO² Steuer kann ja noch gar nicht ausgewiesen werden, weil es sie noch gar nicht in dieser Form gibt.


bwhoch2  17.05.2021, 12:50

Maingau-Energie weist die CO2-Abgabe schon aus. Es gibt sie schon. Im Moment ist nur der Beschluss, dass die Hälfte davon der Vermieter tragen soll.

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Libelle098 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 12:26

ok , danke...

wissen Sie zufällig, ob eine Staffelmiete auch bei bestehenden Mietverträgen gemacht werden kann oder nur bei Neuanschluss eines Mietvertrages?

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DerHans  17.05.2021, 12:30
@Libelle098

Eine einseitige Änderung des Mietvertrages ist nicht möglich. Das gilt natürlich für alle Verträge.

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Libelle098 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 12:35
@DerHans

Welche Möglichkeit hat man, wenn man im Mietvertrag keine Mieterhöhung vereinbart hat, trotzdem der Inflation entgegen zu wirken und die Miete zu erhöhen? Kann man einfach den Mieter informieren, dass es eine Mieterhöhung gibt. Beispielsweise der Mieter wohnt seit 2 Jahren in der Wohnung, ist dann eine Erhöhung von 5 % möglich?

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DerHans  17.05.2021, 12:36
@Libelle098

5 % Mieterhöhung pro Jahr ist durchaus angemessen und muss auch nicht besonders begründet werden.

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Libelle098 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 12:43
@DerHans

so könnte ich jedes Jahr um 5% erhöhen? Einfach ein Schreiben, dass die Miete erhöht wird. Aber maximal 20 % über dem Mietspiegel bleiben, ist das korrekt?

Verstehen sie mich nicht falsch ich möchte kein Mietwucher betreiben, aber wir haben einen Neubau errichtet vor 3 Jahren und sind wirklich unter dem Mietspiegel und es werden ständig neue Auflagen von den Vermietern verlangt, da ist ein großer Gewinn nicht drin wenn wir nicht mal die Miete erhöhen.

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DerHans  17.05.2021, 12:44
@Libelle098

BEGRÜNDEN muss man nur wenn man innerhalb von 3 Jahren die Miete um mehr als 20 % erhöhen will.

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Libelle098 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 13:01
@DerHans

Wenn die Miete seid 7 Jahren nicht erhöht wurde, darf ich auch um 5 % erhöhen, auch wenn ich dann über den Mietspiegel gehe?

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DerHans  17.05.2021, 13:02
@Libelle098

Innerhalb von 3 Jahren sind 20 % die Höchstgrenze. Wenn du 7 Jahre die Miete nicht erhöht hast, war das deine eigene Schuld.

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Libelle098 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 13:31
@Libelle098

und wenn ich dieses Jahr im August einen Neuvertrag abschließe, darf ich frühestens nächstes Jahr im August die Miete zum Beispiel um 5 % erhöhen? oder gibt es da keine Regelung?

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Libelle098 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 13:33
@DerHans

und muss dies aber mindestens 3 Monate vorher ankündigen?

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DerHans  17.05.2021, 13:35
@Libelle098

Ja. der Mieter könnte das zum Anlass nehmen, dann zu kündigen.

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Libelle098 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 13:41
@DerHans

Das muss man dann in Kauf nehmen. Und bei Neuvertrag, eine Klausel einbringen, dass falls die Steuer auf den Vermieter fällt, dass dann die Miete um 5 % erhöht wird , andernfalls nicht? Geht das auch? So eine Art eventuelle Staffelmiete. August 21 Neuvertrag und August 22 5 % mehr falls co2 steuer für Vermieter?

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DerHans  17.05.2021, 13:44
@Libelle098

FALLS du die CO² Steuer zahlen musst, musst du diese Kosten ganz allgemein in deine Kostenkalkulation mit aufnehmen. Sie schmälert also deinen Gewinn. So ist es jedenfalls angedacht.

Mit der BEGRÜNDUNG kannst du die Miete nicht erhöhen.

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Libelle098 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 16:11
@DerHans

wenn ich also jetzt im August einen Vertrag abschließe und nicht reinschreibe von Erhöhung, dann kann ich erst wieder nach 15 Monaten eine Erhöhung verlangen, richtig?

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