Chefin ruft an - bin krankgeschrieben, muss ich rangehen?

9 Antworten

Muss ein Arbeitnehmer auch während Krankheit für die Firma bereitstehen?

Ob ein Mitarbeiter im Krankheitsfall ans Telefon gehen muss, wenn der Vorgesetzte anruft, hängt von internen oder vertraglichen Regelungen ab. Normalerweise ist ein Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, während Krankheit für das Unternehmen bereitzustehen. Werden aber beispielsweise dringende Informationen gebraucht, über die nur dieser Mitarbeiter verfügt, darf der Vorgesetzte anrufen und sich diese Informationen einholen. Das bedeutet: In Notfällen ist es dem Vorgesetzten erlaubt, seinen kranken Mitarbeiter telefonisch zu kontaktieren.

Meistens sind im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in den internen Vereinbarungen des Betriebs Regelungen enthalten die aussagen, ob und in welchem Umfang ein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeiten für das Unternehmen erreichbar sein sollte. Das berufliche Telefonat gilt dann als Überstunde(n). Diese Zeit muss ausgeglichen oder bezahlt werden.

Ist es Vorgesetzten erlaubt, kranke Mitarbeiter anzurufen?

Falls der Vorgesetzte seinen kranken Mitarbeiter anruft, um sich scheinbar nach seinem Zustand zu erkundigen, wird man das kaum verbieten dürfen. Was ist aber, wenn der Kranke gar nicht Zuhause ist und der Chef seine Partnerin oder seinen Partner ans Telefon bekommt? Solange keine Bettruhe verordnet ist, kann der Chef nichts dagegen haben, wenn der Mitarbeiter außer Haus ist. Er könnte zum Beispiel einen Spaziergang unternehmen, der den Genesungsprozess unterstützt.

Wenn nicht gerade eine Notfallsituation besteht, sollte ein Vorgesetzter jedoch darauf verzichten, seinen kranken Mitarbeiter anzurufen. Die Genesung steht im Vordergrund und diese kann je nach Krankheit durch den verlangten Arbeitseinsatz gestört werden. Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht.

Im Falle Michaelas bleibt es ihr überlassen, ob sie die Krankmeldung beim Vorgesetzten oder bei der Personalabteilung einreicht. Wichtig ist lediglich, dass sie diese Informationen rechtzeitig weitergibt.

Woher ich das weiß:Recherche

Zum eine ist es eine Sache der Höflichkeit. Sie könnte sich nach Deiner Gesundheit erkundigen, bzw. Dir "Gute Besserung" wünschen wollen.

Sie könnte (je nach Deinem Arbeitsbereich) eine (wichtige?) Frage zur liegengebliebenen Arbeit oder so was haben. Für Deine Krankheitsvertretung?

Zum anderen kann es sein, dass sie kontrollieren will, ob Du wirklich krank zuhause bist. Bei manchen Erkrankungen kann man einfach icht aus dem Haus gehen (hier musst Du Dich von zuhause melden), bei anderen aber schon!

Du musst evtl. nicht, aber insgesamt ist es ein Zeichen Deines guten Willens, dass Du Dich meldest / sogar zurückrufst.

Verspätungsgrund des Rückrufes: Toilette, tief geschlafen, Arztbesuch, ...


Bauer22947 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 17:40

Haha es geht darum,, ob ich zum Weihnahctsmarkt mit den Kollegen gehe! Habe zugesagt..

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Turbomann  03.12.2019, 17:42
@Bauer22947

Deine Chefin ruft dich an wegen dem Weihnachtsmarkt und du bist krankgeschrieben?

Dann könntest du auch sofort wieder zur Arbeit gehen.

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Bauer22947 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 17:43
@Turbomann

Ich bin bis nächste Woche AU geschrieben ( Dienstag) und MIttwoch ist der Weihnachtsmrkt!!

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Schmarotzer2014  03.12.2019, 17:43
@Bauer22947

Also umsonst "geschwitzt", es sei denn, Deine Erkrankung stände im Widerspruch zu einem Weihnachstmarktbesuch!

Ansonsten eigentlich nett von der Chefin!

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Turbomann  03.12.2019, 17:49
@Bauer22947

Sorry, lieber Bauer22947

Du hast ja nicht geschrieben, w a n n ihr zum Weihnachtsmarkt geht und deshalb kann man davon ausgehen dass es noch während deiner Krankschreibung ist. Das wäre dann etwas komisch , aber nicht unverschämt. ???

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Bauer22947 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 17:52
@Turbomann

ok.. war dann wohl ein Missverständniss ;).. nein bin genau einen Tag vorher krankgeschrieben, habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt!!

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in einigen berufen - nicht büro - ist das durchaus nötig , weil der erkrankte als einziger den zugang für etwas besonderers kennt .

zum anderen gebietet es der anstand .

Nein muss man nicht. Aber wenn man echt krank ist, dann kann man höflichkeitshalber auch das Telefon abnehmen.

Zeit hast du ja um das Telefon abzunehmen. Es sei denn, wir wärst in der Zeit beim Arzt und das kann man dann ja auch sagen.

Wäre vielleicht besser, du rufst Morgen mal zurück und fragst sie höflich, was sie für ein Anliegen hat.

ran gehen kannst du ja (Höflichkeit ) , aber trotzdem auf die AU verweisen