CB Gerät anmeldepflichtig?

4 Antworten

Der Betrieb in Deutschland ist verboten. Der Besitz in der Regel zwar auch, es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn das Funkgerät in betriebsbereitem Zustand aufbewahrt wird ist eine Meldung an die Regulierungsbehörde vorgeschrieben. Nur im nichtfunktionsfähigen Betrieb kann es z.B. für Sammlerzwecke aufgehoben werden. Dazu sind z.B. Teile auszubauen bzw. Anschlüße zu entfernen damit es nicht kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden kann. Lizensierten Funkamateuren ist es erlaubt solche Geräte für Amateurfunkzwecke umzubauen, nur sie dürfen solche Geräte dann auch betreiben (natürlich nur auf Amateurfunkfrequenzen).

Der Einsatz dieses Gerätes ist hier nicht erlaubt. Eine Benutzung KANN Schadensersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das hängt davon ab, ob ein Schaden durch die Störung entstanden ist.

CB Funk ist im Allgemeinen ausgestorben. Da mag es natürlich noch regionale Unterschiede geben, aber das weiß ich nicht. In den Ballungsräumen wird es vermutlich noch ein paar aktive CB Funker geben.

Ich kann 2m Amateurfunk empfehlen. Dort sind die Reichweiten deutlich höher, bei Antennenausmaßen die um Faktor 5 kleiner sind. Außerdem ist der Relaisbetrieb möglich.


verreisterNutzer  19.01.2015, 03:05

Hierzu einige Korrekturen bzw Anmerkungen:

1) 476-477 Mhz ist kein CB-Funkbereich. Mir jetzt nicht bekannt, ob der Bereich in Australien zur Allgemeinnutzung ohne besondere Lizenzerfordernisse freigegeben wurde. In Deutschland deffinitiv jedoch Betriebsfunkbereich. Ohne entspr. Genehmigung KEINEN Sendebetrieb machen. Sendebetrieb ohne entspr. Zulassung wäre hierzulande eine Ordnungswidrigkeit lt. TKG (Telekommunikationsgesetz) was bei rechtskräftigen Urteil einige Hundert bzw. max. 50.000 Euro kosten kann.

2) Der CB-Funk ist weltweit auf rd. 26-27 Mhz verteilt. Je nach Land auf rd. 40 bzw. 80 Kanälen. Dazu zählt mit Sicherheit nicht der 476-477 Mhz Bereich. So ausgestorben ist der CB-Funk auch wieder nicht. U.a. auf Kanal 9 und 19 div. Trucker aktiv. In grösseren Ortschaften durchaus die Möglichkeit div. CB-Funkstationen zu hören.

3) Beim Amateurfunk leider den Hinweis vergessen: Hier zwingende Lizenzpflicht nach vorheriger fachl. Prüfung! Z.Zt. zwei Lizenzklassen innerhalb Deutschlands gebräuchlich. Näheres dazu gerne auf entspr. Anfrage an mein GF-Mailfach.

Die Vermutung von @unlocker ist wahrscheinlich zutreffend.
Außerdem sind in DE nur CB-Funk-Geräte mit folgender Sendeleistung erlaubt;
FM -Kanal 1-40 / 4 Watt
AM - 1 Watt
SSB - 4 Watt
Soweit mir bekannt ist erfüllen die australischen Geräte nicht diese Norm.

das Gerät ist hier vermutlich nicht zugelassen, da die Frequenzen in den UHF-Fernsehbereich fallen