C&A... vertraglich vereinbarte Stunden werden nicht ausgezahlt...was nun?

2 Antworten

Es muß jede geleistete Arbeitsstunde bezahlt werden. Darüber hinaus muß auch der Ag sich a.d. Arbeitsvertrag halten. Sachlich aber bestimmt anmahnen, ansonsten Arbeitsgericht.

Die Minusstunden werden von deinem Arbeitgeber verursacht, dann müssen sie auch gemäß § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom Arbeitgeber voll bezahlt werden. Sie dürfen auch nicht zu deinen Lasten auf deinem Arbeitszeitkonto vermerkt werden.

Du hast deine Arbeitskraft angeboten und damit deine vertraglichen Pflichten erfüllt. Wenn also im Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 100 Stunden vereinbart wurde, müssen auch beide Parteien ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Das gilt sowohl für dich als Arbeitnehmer, als auch für C&A als dein Arbeitgeber.

Du kannst und willst ja deinen vertraglichen Pflichten nachkommen, wirst aber durch das Verschulden deines Arbeitgebers darin gehindert. Infolgedessen kann und darf er also weder deinen Lohn kürzen, noch die Minusstunden auf deinem Arbeitszeitkonto vermerken. Alle tatsächlich geleisteten Stunden müssen ebenso bezahlt werden.