BWL Aufgabe ist meine Antwort richtig?
Hey ihr lieben ich habe mal zu der Aufgabe folgenden Antwortsatz formuliert. Könntet ihr mir sagen, ob ich richtig oder falsch liege?
Antwortsatz: Herr Stanton kann die Gewährleistungsrechte geltend machen, da es sich möglicherweise um einen versteckten Mangel handeln könnte. Zudem gibt es eine gewisse Garantie.
2 Antworten
Es geht hier um die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; Garantie ist etwas anderes, das ist ein freiwilliges Versprechen meistens vom Hersteller.
Zunächst ist § 474 massgebend; es handelt sich um einen verbrauchsgüterkauf. Dann § 477, die Beweislastumkehr, danach ist der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisplichtig, dass der Mangel nicht schon beim Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Nee, das ist nur um den heißen Brei herumgeredet. Der Begriff Garantie ist hier falsch.
Wie schon in deiner anderen Frage: schau dir den § 477 BGB an!
Noch ein Tipp: die gesetzliche Sachmängelhaftung bezieht sich grundsätzlich auf den mangelfreien Zustand zum Zeit*punkt* der Übergabe der Kaufsache. Das gehört ja zu den Pflichten des Verkäufers aus § 433 BGB.
Beim Verbrauchsgüterkauf wird dieser Zeitpunkt quasi auf die ersten 6 Monate erweitert.
Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war, wenn er die Gewährleistung verweigern möchte.
Vielen Lieben Dank das ist sehr nett. Das Fach liegt mir nicht so gut .. in Sprachen bin ich besser dran 😬
Juristendeutsch ist doch auch fast eine Fremdsprache. 😅
Vielen Dank für die Hilfe und Mühe.