BWL Aufgabe ist meine Antwort richtig?
Hey ihr lieben ich habe mal zu der Aufgabe folgenden Antwortsatz formuliert. Könntet ihr mir sagen, ob ich richtig oder falsch liege?
Antwortsatz: Herr Stanton kann die Gewährleistungsrechte geltend machen, da es sich möglicherweise um einen versteckten Mangel handeln könnte. Zudem gibt es eine gewisse Garantie.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/berndcleve/1610884592064_nmmslarge__0_0_2448_2447_e511a69ba04274ac4f626878d45b2cf1.jpg?v=1610884592000)
Es geht hier um die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; Garantie ist etwas anderes, das ist ein freiwilliges Versprechen meistens vom Hersteller.
Zunächst ist § 474 massgebend; es handelt sich um einen verbrauchsgüterkauf. Dann § 477, die Beweislastumkehr, danach ist der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisplichtig, dass der Mangel nicht schon beim Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Nee, das ist nur um den heißen Brei herumgeredet. Der Begriff Garantie ist hier falsch.
Wie schon in deiner anderen Frage: schau dir den § 477 BGB an!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Noch ein Tipp: die gesetzliche Sachmängelhaftung bezieht sich grundsätzlich auf den mangelfreien Zustand zum Zeit*punkt* der Übergabe der Kaufsache. Das gehört ja zu den Pflichten des Verkäufers aus § 433 BGB.
Beim Verbrauchsgüterkauf wird dieser Zeitpunkt quasi auf die ersten 6 Monate erweitert.
Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war, wenn er die Gewährleistung verweigern möchte.
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Vielen Lieben Dank das ist sehr nett. Das Fach liegt mir nicht so gut .. in Sprachen bin ich besser dran 😬
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Juristendeutsch ist doch auch fast eine Fremdsprache. 😅
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Vielen Dank für die Hilfe und Mühe.