BWL Aufgabe ist meine Antwort richtig?

2 Antworten

Es geht hier um die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; Garantie ist etwas anderes, das ist ein freiwilliges Versprechen meistens vom Hersteller.
Zunächst ist § 474 massgebend; es handelt sich um einen verbrauchsgüterkauf. Dann § 477, die Beweislastumkehr, danach ist der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisplichtig, dass der Mangel nicht schon beim Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.


Luxiana300119 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 19:50

Dankeschön

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Nee, das ist nur um den heißen Brei herumgeredet. Der Begriff Garantie ist hier falsch.

Wie schon in deiner anderen Frage: schau dir den § 477 BGB an!


Luxiana300119 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 19:02

Vielen Dank für die Hilfe und Mühe.

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RobertLiebling  14.01.2021, 19:05
@Luxiana300119

Noch ein Tipp: die gesetzliche Sachmängelhaftung bezieht sich grundsätzlich auf den mangelfreien Zustand zum Zeit*punkt* der Übergabe der Kaufsache. Das gehört ja zu den Pflichten des Verkäufers aus § 433 BGB.

Beim Verbrauchsgüterkauf wird dieser Zeitpunkt quasi auf die ersten 6 Monate erweitert.

Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war, wenn er die Gewährleistung verweigern möchte.

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Luxiana300119 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 19:06
@RobertLiebling

Vielen Lieben Dank das ist sehr nett. Das Fach liegt mir nicht so gut .. in Sprachen bin ich besser dran 😬

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