BVG Schwarzfahrer Anschuldigung zu Unrecht?

2 Antworten

Nach inzwischen 2 Monaten kommst Du leider recht spät mit Deiner Frage, denn das Kind liegt mit der Mandatsübertragung an einen Inkassodienst damit schon im Brunnen. :-(

Zudem sollte jedem Nutzer des ÖPNV klar sein, dass ein gültiges Ticket in der Regel bereits vor Zustieg in das Transportmittel vorhanden sein muss, wenn es weder beim Fahrer noch fahrzeugintern über einen Ticketautomaten die Möglichkeit eines Ticketkaufes gibt.

Ich will Dich hiermit nicht sechelten, aber nach 2 Monaten sehe ich Deine Chancen eher schlecht. Versuchen kannst Du es ggf. zwar noch, aber erhoffe Dir nun nach so langer Zeit bitte nicht mehr zu viel davon.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.schlichten-in-berlin.de/anbieter/fallback1431025187984/fallback1431025188327-2273208&ved=2ahUKEwid6dLb2IOIAxVszgIHHTqiK0kQFnoECCUQBQ&usg=AOvVaw2svpMea8ZlfQa28yGiXAxZ

Wieso beschweren, wieso unrecht? Ein Ticket kauft man bevor man in den Bus steigt.

Entweder zahlen oder mit dem Inkasso-Dienst sprechen dass man eine Ratenzahlung oder so möchte. Wobei ich nicht glaube dass die sowas bei solchen eher kleinen Beträgen überhaupt anbieten.

Das Inkasso hättest du dir sparen können indem du direkt zum Kundencenter gegangen wärst. Wenn die telefonisch nicht erreichbar sind dann eben vor Ort.

Ist der typische Fall von sich nicht richtig drum kümmern und die Fehler immer bei Anderen suchen oder sich hinter Ausreden zu verstecken.