Bvb Kündigung?

1 Antwort

Wie alt bist Du?

Wenn Du Deine Mitwirkungspflichten verletzt hast, kann es in der Tat sein, daß Du erstattungspflichtig bist.

Was steht denn dazu in den Unterlagen zur Maßnahme?

Das Dein Vater den Sachverhalt beurteilen kann, bezweifle ich persönlich.