Bußgeld?

3 Antworten

Heyho,

Solange Du keinen Bußgeldbescheid bzw. keine Zahlungsaufforderung erhältst, bist du nicht dazu verpflichtet, irgendetwas zu zahlen. Mit einem Brief solltest du trotzdem rechnen (auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist): Dort sollte eine klare Zahlungsfrist festgelegt sein.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer

MichelleKoch220 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 01:30

Okay, danke. Ja bisher ist es nur mündlich ausgesprochen wurden. Ein Brief ist bisher noch nicht hier ein getrudelt.

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Der Bußgeldbescheid kann bis zu 3 Monate dauern bis er bei dir eintritt... also bis zum 16.07. Alles darüber hinaus wäre verjährt. Ich würde am deiner Stelle bei der Behörde nachfragen ob ein Bescheid vorliegt und ob der Brief nur abhanden gekommen ist.

;)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Polizei

MichelleKoch220 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 01:31

meine Angst ist allerdings, dass wenn ich dort nach frage, dass die dann aus trotz einen raus schicken😂

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suedhoern  13.07.2024, 01:39
@MichelleKoch220

Da bin ich auf Deiner Seite. Bloß keine schlafenden Hunde wecken. Nach 3 Monaten ohne Reaktion tritt Verjährung ein. Also wenn kein Schreiben dazwischen gekommen ist, was die Verjährung verlängert.

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MichelleKoch220 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 01:41
@suedhoern

Also um die Verjährung zu verlängern, müsse die mir auch Bescheid geben? Okay dann warte ich noch bis zum Ende des dritten Monats und dann würd ich sagen haben die pech oder ich einfach Glück 😂

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suedhoern  13.07.2024, 01:46
@MichelleKoch220

Richtig. Wenn sich seitdem nix gerührt hat, verjährt es am Dienstag. Nur wenn in dieser Zeit irgendein Lebenszeichen von der Bußgeldstelle gekommen ist, zählt die Verjährung ab dann neu.

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Wenn bis Jahresende kein Brief kommt, kannst Du die fünfundfünfzig Euro verballern :)

So lange würde ich zumindest warten.

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