Bushaltestelle vorm Haus / Laubbefall?

1 Antwort

Das sagt die Rechtsprechung

So hat etwa das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass es im Hinblick auf die positive Funktion der Bäume im Naturhaushalt und ihre „Wohlfahrtswirkung“ zumutbar ist, dass der Grundstückseigentümer Beeinträchtigungen durch Laubfall vom Nachbargrundstück hinnimmt. Als Konsequenz muss er also selbst das gefallene Laub beseitigen oder es auf seine Kosten beseitigen lassen (LG Saarbrücken, Az.: 11 S 363/86).

Sollte es tatsächlich so sein, dass der Laubfall das Ortsübliche wesentlich übertrifft, müsste man sich mit der Gemeinde auf eine "Laubrente" verständigen, im Zweifel müsste man sie aber auch einklagen.

 


Beatpol00 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 18:50

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ist die Gemeinde nicht für die Entsorgung des Laubes auf der Bushaltestelle verpflichtet?

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Bergfex49  16.07.2024, 19:49
@Beatpol00 Wenn der Baum der Gemeinde gehört

Auch Laub von Bäumen, die der Gemeinde gehören und in den eigenen Garten fällt, muss beseitigt werden. Nimmt das Laub jedoch so überhand, dass man es selbst nicht bewältigen kann und es über das Ortsübliche hinausgeht, ist im seltenen Einzelfall die Gemeinde verantwortlich.

Gut zu wissen: Fällt das Laub von gemeindeeigenen Bäumen in großer Menge auf Geh- und Radwege und wird zur Rutschgefahr, muss die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und eventuell sogar am Wochenende kehren, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 9 U 170/04) und nennt das die "Pflicht zur witterungsabhängigen Laubbeseitigung".

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