Bus-Kontrolleurin behält meine Monatskarte?

7 Antworten

Nein, das darf die Frau nicht.
Du hast für die Karte bezahlt, sie ist dein Eigentum und wenn du die Karte deiner Schwester zum halten gegeben hast, ist das auch ok, du hast ja deine Hände gebraucht um in deiner Tasche zu suchen.
Wenn deine Schwester die Karte nicht vorgezeigt hat, ist das auch kein Vergehen.
Ich würde Beschwerde gegen die Frau einlegen, die "Strafzettel" nicht bezahlen und aufgrund der ausgefüllten Scheine kann man ja auch den Kontrolleur zurück verfolgen.

eine Kontrolleurin kommt selten alleine. Auch machen sie ihren Job i.a.
tagtäglich und über mehrere Stunden. Unregelmäßigkeiten oder
irgendwelche Spielchen bei ihren Kontrollen fallen ihnen also schnell
auf, auch weil sie darauf speziell geschult sind.  

Wie auf dem Formular ausgefüllt ist, wurde der Fahrschein eingezogen, weil er (aus ihrer Sicht) unberechtigterweise weitergegeben wurde. Das hat also nichts mit "Diebstahl" etc. zu tun. Deine Sichtweise, was passiert ist, solltest Du schriftlich oder persönlich im Service Center schildern. Alles andere liegt dann im Ermessen der Verkehrsgesellschaft.

Wieso kann ich  dir jetzt nicht sagen.. 

Aber wenn du ein Anschreiben erhälst.. .kannst  du DEINE Sicht der Dinge schildern... 
Fest Steht du hast eine Karte gehabt... wenn die gültig war... Dann beschwere dich einfach über diese Frau.. 

Dann geht bitte mit Euren Eltern ins zuständige Büro der Verkehrsbetriebe und versucht die Geschichte dort zu klären. Wenn auch Deine Schwester eine Monatskarte hat dürfte nur ein geringes "Strafgeld" - i.d.R. unter 10 Euro zu bezahlen sein.

In Eurem Fall hat die Kontrolleurin einen Mißbrauch ( zu Unrecht ) unterstellt und deshalb die Karte ( widerrechtlich ) eingezogen.

Gehe mit deinen Scheinen zur Zentrale und erkläre das dort. Sage ihnen auch, dass so ein Diebstahl der Monatskarte durch deren Angestellte nicht geduldet wird. Wenn ihr noch Kinder seid, so nehmt eure Eltern mit.