Bundesweite Sperre nach Exmatrikulation?
Moin,
bei Exmatrikulation durch nicht bestehen bestimmter Leistungen wird man ja zwangsexmatrikuliert und für den Studiengang bundesweit gesperrt.
Wie ist das bei Exmatrikulation durch Nicht-Zahlung des Semesterbeitrages?
Super wäre es auch, wenn ihr mir sagen könntet, wo ihr die Infos gefunden habt.
Danke im Voraus!
2 Antworten
Du wirst nicht nur Bundesweit sonder sogar Landesweit gesperrt.
Bei einer Exmatrikulation durch nicht bezahlen des Semesterbeitrages behältst du deinen Prüfungsanspruch aber noch, da du keine Prüfung entgültig nicht bestanden hast (3 mal).
Manche benutzen bundesweit als Landesweit, aber manchmal ist auch nur das Bundesland gemeint. ka
Das Nicht-Überweisen des Semesterbeitrags kann zwar zur Exmatrikulation führen, ist aber kein Hindernis bei einer erneuten Immatrikulation.
Festgehalten ist das in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen, so dass es da auch kleinere Abweichungen geben kann, aber die grundlegenden Bedingungen sind meines Wissens in allen HSG gleich.
Beste Grüße!
Landesweit heißt doch gleichzeitig bundesweit