Bundeswehr/Boardingsicherer?
Diese frage geht nur an die Leute die ahnung haben.
Ich hätte da mal eine Frage über den beruf bei der Bundeswehr Boardingsichere
1 Frage : welchen schulabschluss braucht man dafür
2 Frage: z.B ich will 3 jahre dort hin hat man dann auch dort 3 wochen frei oder wie sieht es dort aus, habe mal gehört das man nur Wochende pause/frei hat
3 Frage: wie viel verdient man überhaupt als boardingsichere
4 Frage: und wenn man keine lust mehr hat kann man einfach so wie bei einer normalen arbeit kündigen halt austeigen oder geht das nicht
Bundeswehr Webseite hab ich schon forbei geschaut gibt zu wenig info
Sorry wenn ich etwas falsch geschriben habe
Danke für die Antworten
Grüße aus München
3 Antworten
Sorry wenn ich etwas falsch geschriben habe
Echt witzig- du hast 84 Rechtschreib- und Interpunktionsfehler.
Ein Soldat wird zunächst nach Dienstgrad bezahlt. Dann gibt es einen Ortszuschlag, je nachdem, wo die Stammdienststelle liegt. Danach gibt es einen Verwendungszuschlag. Bei dem Boardingsicherungssoldaten gibt es eine Zulage für nicht ständig im Flugbetrieb eingesetzte Soldaten (also immer, wenn er mitfliegt), womöglich noch eine Bordzulage. Darüber hinaus Gefahrenzulage bis zu 150 Euro steuerfrei am Tag. Wie hoch das ist, weiß ich nicht, aber das übersteigt keinesfalls 90 Euro im Monat.
1 Frage : welchen schulabschluss braucht man dafür
Abhängig von der Laufbahn, ab Hauptschulabschluss.
2 Frage: z.B ich will 3 jahre dort hin hat man dann auch dort 3 wochen frei
Du hast die gleichen Urlaubstage wie andere in deiner Dienstgradgruppe und Alter. Dass man nur am Wochenende frei hat, möchte ich bezweifeln. An Bord eines Schiffes oder Bootes hat "frei" oder "dienstfrei" natürlich eine andere Bedeutung, denn du kannst sicher nicht von Bord, um deinen Freizeitwünschen nachzugehen.
kann man einfach so wie bei einer normalen arbeit kündigen halt austeigen
Was kann man an "Verpflichtungszeit" oder "Soldat auf Zeit" missverstehen? Du hast dich dem Staat für die Dauer deiner Verpflichtung "verkauft". Da gibt es kein aussteigen, für beide Seiten nicht. Wenn du keine Lust mehr hast, dann findet man disziplinare Möglichkeiten, dich wieder der Lust zuzuführen. Gaanz sicher.
Jetz mal zum mit schreiben es tut mir leid ich habe LRS lese-Rechtschreib-Schwäche/Störung
1) in der Regel brauchst du mindestens Hauptschule+Berufsausbildung oder mittlere Reife. Zusätzlich musst du aber jede Menge spezieller Einstellungstests überstehen.
2) Mit 3 Jahren ist da wohl nicht viel zu machen. Solange dauert ja fast schon die Ausbildung. Während der Verpflichtungszeit hat man eine ganz normale 40-Stundenwoche mit 6 Wochen Jahresurlaub. Überstunden im Einsatz werden entweder durch Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt.
3) Mit allen Zulagen können zu Einsatzzeiten gut 3000,- netto und mehr im Monat rauskommen.
4) Nein, das geht nicht. Wenn man sich verpflichtet hat, muss man die entsprechende Zeit auch dabei bleiben.
Bundeswehr Webseite hab ich schon forbei geschaut gibt zu wenig info
So?
1 Frage : welchen schulabschluss braucht man dafür
- Sie haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt.
Quelle: https://www.bundeswehrkarriere.de/boardingsicherungssoldat/136890
2 Frage: z.B ich will 3 jahre dort hin hat man dann auch dort 3 wochen frei oder wie sieht es dort aus, habe mal gehört das man nur Wochende pause/frei hat
(1) Der Erholungsurlaub beträgt für Beamtinnen und Beamte, deren regelmäßige Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche verteilt ist, für jedes Urlaubsjahr 30 Arbeitstage.
Kann man recht einfach googlen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/burlv/__5.html
3 Frage: wie viel verdient man überhaupt als boardingsichere
1880€ zu Beginn
Quelle: https://www.bundeswehrkarriere.de/boardingsicherungssoldat/136890
4 Frage: und wenn man keine lust mehr hat kann man einfach so wie bei einer normalen arbeit kündigen halt austeigen oder geht das nicht
- Die Verpflichtungszeit [...] kann in dieser Laufbahn als Soldatin oder Soldat auf Zeit 2 bis 4 Jahre [...] betragen.
Quelle: https://www.bundeswehrkarriere.de/boardingsicherungssoldat/136890
Achtung, Transferleistung falls man nicht weiß was eine Verpflichtungszeit ist: Einfach mal googlen, dann stößt man auf §40SG:
Die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit kann auf dessen Antrag verkürzt werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__40.html
Die Hälfte Deiner Fragen wird direkt auf der Bw Website beantwortet, die anderen kann man in Sekunden ergooglen. Bravo!