Bundeswehr/Ausbildung/VFA/Einsicht in Strafakte?


15.04.2020, 14:22

Muss ich also zunächst mein Führungszeugnis abgeben (ich weiss nicht ob die strafe da eingetragen ist), falls was drin steht, muss ich die entsprechende Akte angeben? Es geht um Verwaltungsfachangestellter, nicht um den Wehrdienst.

4 Antworten

Es geht um Strafen, die du kassiert hast, und die noch nicht gelöscht sind. Dabei geht es vor allem um das Bundeszentralregister, weil dort alle Verurteilungen aufgeführt sind, also auch die erste, die nicht zwangsläufig im Führungszeugnis zu sehen wäre.

Und es geht um laufende Verfahren, die weder im BZR noch im Führungszeugnis eingetragen wären.

Da du sehr wahrscheinlich noch minderjährig bist, kommt alles auf den Tisch, was du dir geleistet hast, seit du strafmündig bist.

Das ist eine Standardprozedur.

Du musst Dein Führungszeugnis vorlegen und WENN da etwas eingetragen ist, wird Einsicht in die entsprechende Akte gefordert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wiki01  15.04.2020, 13:31

Und es geht um laufende Verfahren, weil die meldepflichtig sind, weil die noch in keinem Strafregister eingetragen sind.

Ist da ein Verfahren amhängig, und würde durch eine Verurteilung der Wehrdienst unmöglich, wird man ihn sicher zurückstellen.

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Zwicknick  15.04.2020, 17:47
@wiki01

Korrekt. Anhängige Verfahren hatte ich nicht aufm Schirm 😉

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XYZ99953 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 14:20

Muss ich also zunächst mein Führungszeugnis abgeben (ich weiss nicht ob die strafe da eingetragen ist), falls was drin steht, muss ich die entsprechende Akte angeben? Es geht um Verwaltungsfachangestellter, nicht um den Wehrdienst.

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Zwicknick  15.04.2020, 17:28
@XYZ99953

Du musst das Führungszeugnis vorlegen UND der Einsicht in die darin eingetragenen Akten zustimmen 😉

In dem Falle ist es auch egal, ob Du zivil oder militärisch bist, da Du in Deiner Ausbildung viel in der Bundeswehr rumkommen wirst. Eine SÜ ist mittlerweile obligatorisch.

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Muss ich also zunächst mein Führungszeugnis abgeben (ich weiss nicht ob die strafe da eingetragen ist), falls was drin steht, muss ich die entsprechende Akte angeben? Es geht um Verwaltungsfachangestellter, nicht um den Wehrdienst.


Zwicknick  15.04.2020, 17:30
Muss ich also zunächst mein Führungszeugnis abgeben

Ja

falls was drin steht, muss ich die entsprechende Akte angeben? 

Nein. Die Akte wird ja da drin stehen. Du musst nur der Einsicht in diese Akte zustimmen 😉

Und so wie Wiki es geschrieben hat, wenn bei gegen Dich aktuell ermittelt wird, muss Du das ebenfalls angeben !

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Letzteres.

Dabei geht es um eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ1).