Bundeswehr/Ausbildung/VFA/Einsicht in Strafakte?
Hallo ich habe eine Frage zur Ausbildung zum VFA bei der Bundeswehr.
Im Personalbogen wird gefordert, eine Erklärung zur Einsicht in die Strafakte abzugeben.
Geht es dabei um ein aktuelles Verfahren (falls vorhanden) oder jegliche Strafverfahren die in meinem Leben stattfanden?
Zusätzlich muss man ein Führungszeugnis abgeben.
Muss ich also zunächst mein Führungszeugnis abgeben (ich weiss nicht ob die strafe da eingetragen ist), falls was drin steht, muss ich die entsprechende Akte angeben? Es geht um Verwaltungsfachangestellter, nicht um den Wehrdienst.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Es geht um Strafen, die du kassiert hast, und die noch nicht gelöscht sind. Dabei geht es vor allem um das Bundeszentralregister, weil dort alle Verurteilungen aufgeführt sind, also auch die erste, die nicht zwangsläufig im Führungszeugnis zu sehen wäre.
Und es geht um laufende Verfahren, die weder im BZR noch im Führungszeugnis eingetragen wären.
Da du sehr wahrscheinlich noch minderjährig bist, kommt alles auf den Tisch, was du dir geleistet hast, seit du strafmündig bist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Zwicknick/1591443399908_nmmslarge__15_11_202_202_ac93d05bcd378a279ac2e2f2d6dbcc97.jpg?v=1591443400000)
Das ist eine Standardprozedur.
Du musst Dein Führungszeugnis vorlegen und WENN da etwas eingetragen ist, wird Einsicht in die entsprechende Akte gefordert.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Muss ich also zunächst mein Führungszeugnis abgeben (ich weiss nicht ob die strafe da eingetragen ist), falls was drin steht, muss ich die entsprechende Akte angeben? Es geht um Verwaltungsfachangestellter, nicht um den Wehrdienst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Zwicknick/1591443399908_nmmslarge__15_11_202_202_ac93d05bcd378a279ac2e2f2d6dbcc97.jpg?v=1591443400000)
Du musst das Führungszeugnis vorlegen UND der Einsicht in die darin eingetragenen Akten zustimmen 😉
In dem Falle ist es auch egal, ob Du zivil oder militärisch bist, da Du in Deiner Ausbildung viel in der Bundeswehr rumkommen wirst. Eine SÜ ist mittlerweile obligatorisch.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Muss ich also zunächst mein Führungszeugnis abgeben (ich weiss nicht ob die strafe da eingetragen ist), falls was drin steht, muss ich die entsprechende Akte angeben? Es geht um Verwaltungsfachangestellter, nicht um den Wehrdienst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Zwicknick/1591443399908_nmmslarge__15_11_202_202_ac93d05bcd378a279ac2e2f2d6dbcc97.jpg?v=1591443400000)
Muss ich also zunächst mein Führungszeugnis abgeben
Ja
falls was drin steht, muss ich die entsprechende Akte angeben?
Nein. Die Akte wird ja da drin stehen. Du musst nur der Einsicht in diese Akte zustimmen 😉
Und so wie Wiki es geschrieben hat, wenn bei gegen Dich aktuell ermittelt wird, muss Du das ebenfalls angeben !
![](https://images.gutefrage.net/media/user/exxonvaldez/1451690972117_nmmslarge__180_30_540_540_54312fb41536dcffc6fa9125ed849374.jpg?v=1451690972000)
Letzteres.
Dabei geht es um eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ1).
Und es geht um laufende Verfahren, weil die meldepflichtig sind, weil die noch in keinem Strafregister eingetragen sind.
Ist da ein Verfahren amhängig, und würde durch eine Verurteilung der Wehrdienst unmöglich, wird man ihn sicher zurückstellen.