Bundeswehr trotz Strafverfahren?

3 Antworten

Selbst bei einer Verurteilung würde diese Vorstrafe es nicht ins Führungszeugnis schaffen, wenn du ansonsten keine weitere Vorstrafe hast. Dein Führungszeugnis wäre also bei dieser Verurteilung leer, und deinem Dienst sollte nichts im Wege stehen.


Maurice584 
Beitragsersteller
 01.04.2024, 07:24

Ne , es ist noch offen und hab als ich 16 war ein Ladendiebstahl begangen

0
wiki01  01.04.2024, 07:29
@Maurice584

Wenn du als 16-jähriger bereits eine Vorstrafe kassiert hast, wäre das jetzt deine zweite Vorstrafe, und beide erscheinen im Führungszeugnis. Dann wird es eng mit der Bundeswehr.

0
Maurice584 
Beitragsersteller
 01.04.2024, 09:04
@wiki01

Führungszeugnis kommt nur Gefängnisstrafen , sowas kommt ins Anzeigenregister

0
wiki01  01.04.2024, 10:41
@Maurice584

Wo hast du den Mist denn her?

  1. Es gibt kein "Anzeigenregister". Es gibt ein Staatsanwaltliches Verfahrensregister. In dieses Register kommen nicht Anzeigen, sondern eröffnete Ermittlungsverfahren. Und zwar so lange, bis ein Verfahren in einem Urteil endet.
  2. Ins Führungszeugnis kommt nur eine (1.) Verurteilung, die höher ist als 90 Tagessätze oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe. Bekommst du aber eine 2. Verurteilung, kommt alles, was bisher nur im Bundeszentralregister sichtbar war, ins Führungszeugnis, also auch Verurteilungen, die kleiner als 90 Tagessätze oder 3 Monaten Freiheitsstrafe sind.

Wenn du alles besser weißt, brauchst du nicht zu fragen. Du wirst sehen.

0

Erstmal das Verfahren abwarten. Wenn es nicht ins vorstrafenregister kommt, dann bist du sicher. Laut DsGVO darf Polizei keine Daten an die Bundeswehr schicken. Also sind Einträge zwar im internen Polizeilichen System wie POLARIS oder NEVADIS drin, aber die Bundeswehr wird nie etwas davon wissen, wenn es eben nicht im Vorstrafenregister landet (ist unwahrscheinlich, ich hatte anzeigen wegen Urkundenfälschung, Betrug, Inverkehrbringen von Arzneimittel und Handel mit diesen ohne einen Eintrag ins register zu bekommen, man muss also echt was dafür tun und das reicht meines wissens nach lange nicht)

Zu 100% abgelehnt. Du kannst dich bei der Bundeswehr nicht bewerben, wenn du dich in einem Strafverfahren befindest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst