Bundeswehr trotz Strafverfahren?
Guten Tag ,
Ich wollte mich demnächst bei der Bundeswehr bewerben , habe aber noch ein Strafverfahren , da ich Beifahrer war wo mein Kollege ohne Führerschein Bagger gefahren ist , werde ich zu 100% abgelehnt und muss warten bis es abgeschlossen ist oder habe ich trotzdem eine Chance?
3 Antworten
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Selbst bei einer Verurteilung würde diese Vorstrafe es nicht ins Führungszeugnis schaffen, wenn du ansonsten keine weitere Vorstrafe hast. Dein Führungszeugnis wäre also bei dieser Verurteilung leer, und deinem Dienst sollte nichts im Wege stehen.
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Wenn du als 16-jähriger bereits eine Vorstrafe kassiert hast, wäre das jetzt deine zweite Vorstrafe, und beide erscheinen im Führungszeugnis. Dann wird es eng mit der Bundeswehr.
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Führungszeugnis kommt nur Gefängnisstrafen , sowas kommt ins Anzeigenregister
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Wo hast du den Mist denn her?
- Es gibt kein "Anzeigenregister". Es gibt ein Staatsanwaltliches Verfahrensregister. In dieses Register kommen nicht Anzeigen, sondern eröffnete Ermittlungsverfahren. Und zwar so lange, bis ein Verfahren in einem Urteil endet.
- Ins Führungszeugnis kommt nur eine (1.) Verurteilung, die höher ist als 90 Tagessätze oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe. Bekommst du aber eine 2. Verurteilung, kommt alles, was bisher nur im Bundeszentralregister sichtbar war, ins Führungszeugnis, also auch Verurteilungen, die kleiner als 90 Tagessätze oder 3 Monaten Freiheitsstrafe sind.
Wenn du alles besser weißt, brauchst du nicht zu fragen. Du wirst sehen.
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Erstmal das Verfahren abwarten. Wenn es nicht ins vorstrafenregister kommt, dann bist du sicher. Laut DsGVO darf Polizei keine Daten an die Bundeswehr schicken. Also sind Einträge zwar im internen Polizeilichen System wie POLARIS oder NEVADIS drin, aber die Bundeswehr wird nie etwas davon wissen, wenn es eben nicht im Vorstrafenregister landet (ist unwahrscheinlich, ich hatte anzeigen wegen Urkundenfälschung, Betrug, Inverkehrbringen von Arzneimittel und Handel mit diesen ohne einen Eintrag ins register zu bekommen, man muss also echt was dafür tun und das reicht meines wissens nach lange nicht)
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Zu 100% abgelehnt. Du kannst dich bei der Bundeswehr nicht bewerben, wenn du dich in einem Strafverfahren befindest.
Ne , es ist noch offen und hab als ich 16 war ein Ladendiebstahl begangen