Bundeswehr einstellungsverfahren?

3 Antworten

Wegen Kiffen mit 16 wird man nicht ausgemustert, da muss schon schwerwiegenderes vorliegen, wie z. B. ein Ermittlungsverfahren BtMG. Grundsätzlich hat das Ergebnis aus der Eignungsfeststellung 2 Jahre bestand, erst dann kannst du dich erneut bewerben.

Ganz sicher bist du nicht aus dem alleinigen Grund untauglich, weil du mit 16 mal gekifft hast. Und da es nicht daran liegen kann, bist du auch nächstes Jahr untauglich.

Ausgemustert = nicht für die BW geeignet

Woher ich das weiß:Berufserfahrung