Bundestag?
Hallo,
ich hätte 2 Fragen zum Thema Bundestag. Ich fände es mega hilfreich wenn jemand eine kurze Erklärung zusammenfassen könnte ,sodass man es einfach versteht :).
1) Ist das Gesetz gescheitert wenn der Bundestag bei Einspruchsgesetzen seine Zustimmung verweigert ?
2)Vermittelt der Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsprozess bei Unstimmigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat ? Und wie vermittelt es wenn ja ?
vielen Dank im Voraus !
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Ein Gesetz ist gescheitert wenn es bei der Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erreicht.
Der Vermittlungssausschuss wird tätig wenn ein durch den Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat abgelehnt wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
1) Wenn der Bundestag seine Zustimmung verweigert, wird das Gesetz gar nicht erst beschlossen, es ist also gescheitert. Der Begriff "Einspruchsgesetz" bezieht sich auf einen möglichen Einspruch durch den den Bundesrat, nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hat. Näheres siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Einspruchsgesetz
2) Siehe hier: https://www.bundestag.de/vermittlungsausschuss